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KMU Status und ausländische Unternehmen in Russland
Angesichts der aktuellen globalen Krise und der immer strikteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus ist die russische Wirtschaft mehr als sonst auf staatliche Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen angewiesen.

Derzeit werden von der russischen Regierung viele Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt, von der Verschiebung von Meldefristen und vergünstigten Krediten bis hin zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung (unter anderem Versicherungsprämien).

Viele dieser Maßnahmen zielen auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen ab.

Wir möchten kurz daran erinnern, dass der KMU-Status und seine Kriterien im Föderalen Gesetz Nr. 209-FZ vom 24.07.2007 mit späteren Änderungen festgelegt sind.

Von Bedeutung sind:
  • die durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten im vorangegangenen Kalenderjahr (bis zu 100 für kleine Unternehmen; bis zu 250 für mittlere Unternehmen) und
  • die Höhe der Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit im vorangegangenen Kalenderjahr (bis zu 800 Millionen Rubel für kleine Unternehmen; bis zu 2 Milliarden Rubel für mittlere Unternehmen).
Um den Status eines KMU in Russland zu erhalten, muss das Unternehmen außerdem in das entsprechende Register eingetragen werden (https://rmsp.nalog.ru/).

Lange Zeit war der KMU-Status für Unternehmen mit einem hohen Anteil an ausländischem Kapital nicht zugänglich, da zusätzlich zu den oben genannten Schwellenwerten der Anteil an russischem Kapital bei mindestens 51% liegen musste.

Bedeutet dies, dass die Tochtergesellschaften ausländischer Firmen nicht auf die von der Regierung angebotenen Privilegien und Vergünstigungen zurückgreifen können?

Es sei daran erinnert, dass am 1. Dezember 2018 separate Paragraphen des Föderalen Gesetzes Nr. 313-FZ „Über Änderungen des Föderalen Gesetzes „Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation“.

in Kraft traten, nach denen die Kriterien für den Status eines KMU geändert wurden. Wir schrieben darüber in unserer Mitteilung 02/2018 vom 22. August 2018.

Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen ist der KMU-Status auch für diejenigen Unternehmen verfügbar, bei denen die ausländische Beteiligung 49% übersteigt.

Dabei wird vorausgesetzt, dass auch die Muttergesellschaft die von der Russischen Föderation festgelegten Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt.

Russische Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von mehr als 49% können jedoch erst dann offiziell in das Register (s.o.) eingetragen werden, d.h. den Status eines KMU erhalten, wenn die Berichte ihrer Muttergesellschaft auf die Einhal tung der in Russland geltenden KMU-Kriterien geprüft wurden.

Eine solche Prüfung wird von dazu berechtigten Gesellschaften durchgeführt, die in Russland im Register der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingetragen sein müssen.

Dazu Olga Grigoriewa, Generaldirektorin der WP-Firma OOO Sterngoff Audit:

„Gemäß Absatz 6.2 des Artikels 4.1 des Gesetzes über KMU sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die Informationsquelle für die Führung des Einheitlichen Staatlichen Registers für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Zuständigkeit wird in der folgenden Reihenfolge erfüllt:

1. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet eine Prüfung für Unternehmen an, die daran interessiert sind, in das Register der KMU aufgenommen zu werden (auf Wunsch des Unternehmens). Die Dienstleistung seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht in der Bestätigung der Erfüllung der oben genannten Kriterien durch den Teilhaber des Unternehmens – eine ausländische juristische Person (die Bestätigung erfolgt jährlich). Diese Dienstleistung erfolgt durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Übereinstimmung mit:

  • Absatz 6.2 des Artikels 4.1 des Föderalen Gesetzes „Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Russischen Föderation“ (geändert durch das Bundesgesetz Nr. 313-FZ vom 3.August 2018) und
  • dem International Standard on Assurance Engagement (ISAE) 300
2. Um die Erfüllung der oben genannten Kriterien zu bestätigen, vergleicht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Angaben über die Höhe des Jahresumsatzes und über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der ausländischen juristischen Person mit den Vorgaben. Für den Vergleich muss das Unternehmen, das die Dienstleistung in Auftrag gibt, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Bericht der ausländischen juristischen Person für das jeweilige Jahr vorlegen, der der Steuerbehörde des Landes, in dem diese Person ansässig ist, vorgelegt wird.

3. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Dienstleistung erstellt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Liste der von ihr geprüften Gesellschaften, die vor dem 1. Dezember des vorherigen Kalenderjahres gegründet wurden
und deren Teilhaber ausländische juristische Personen sind und die die oben genannten Kriterien erfüllen.

4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sendet die Liste dieser Unternehmen an den Föderalen Steuerdienst Russlands. Die Liste wird in Form eines elektronischen Dokuments mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur über die offizielle Website des Föderalen Steuerdienstes eingereicht.
Die Einreichungsfrist läuft vom 1. Juli bis zum 5. Juli.“

Nach bisherigen Ausführungen und Erläuterungen werden nur Unternehmen mit diesem Status, d.h. solche, die offiziell im Register eingetragen sind, von den vorgeschlagenen Vergünstigungen für KMU in der Russischen Föderation profitieren können.

Es ist derzeit unklar, ob diese Verordnung noch weiter präzisiert wird. Auf alle Fälle empfehlen wird die Relevanz des oben genannten Verfahrens für Ihr Unternehmen zu prüfen.

 Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu diesem und anderen Themen!

Ansprechpartner:

Daria Pogodina, Geschäftsführerin swilar OOO
M: daria.pogodina@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87

Erläuterungen zu den Wirtschaftsprüfern:
Olga Grigoriewa, Generaldirektorin OOO „Sterngoff Audit“
M.: Audit@sterngoff.com