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Neue zeitlich begrenzte Migrationsvorschriften
Der Präsident der Russischen Föderation hat am 18. April 2020 den Erlass Nr. 274 "Über vorübergehende Maßnahmen zur Regelung
der rechtlichen Situation ausländischer Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft in der Russischen Föderation aufgrund der Gefahr der weiteren Verbreitung einer neuen Coronavirus-Infektion (COVID-19)" unterzeichnet.

Gemäß diesem Erlass werden für alle ausländischen Staatsbürger, die in Russland visumpflichtig oder visumfrei eingereist sind, für den Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Juni 2020 die Bedingungen für den vorübergehenden Aufenthalt, den zeitweiligen oder ständigen Wohnort sowie die Bedingungen, unter denen ausländische Staatsbürger am Aufenthaltsort angemeldet oder am Wohnort registriert sind (falls diese Bedingungen während des angegebenen Zeitraums ablaufen), ausgesetzt.

Auf diese Weise wird für alle ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, die Gültigkeitsdauer der Migrationsdokumente, die in der angegebenen Frist abläuft, automatisch verlängert.

Zu den oben erwähnten Dokumenten gehören:
  • Visa,
  • befristete Aufenthaltserlaubnisse,
  • Aufenthaltsbewilligungen,
  • Migrationskarten,
  • Arbeitserlaubnisse,
  • Patente,
  • Genehmigungen zur Anwerbung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
  • und andere Dokumente.

Darüber hinaus können vom 15.03.2020 bis 15.06.2020 Arbeitgeber und Auftraggeber von Arbeiten (Dienstleistungen), sofern sie die festgelegten Beschränkungen und andere sanitäre und epidemiologische Maßnahmen einhalten, ausländische Staatsbürger und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die noch keine Arbeitserlaubnis in der Russischen Föderation erhalten haben, aber visumpflichtig in die Russische Föderation eingereist sind, als Arbeitnehmer anwerben und anstellen.

Für ausländische Staatsbürger, die über ein befristete Aufenthaltserlaubnis (Rasreshenij na vremennoj proshivanije) oder eine Aufenthaltsbewilligung (Vid na shitelstvo) verfügen und Russland vor der Schließung der Grenzen verlassen haben, wurde für
den Zeitraum vom 15. März bis zum 15. Juni 2020 auch die maximale Aufenthaltsdauer im Ausland ausgesetzt, bei deren Überschreiten die entsprechenden Dokumente gekündigt werden müssen.

Gemäß dem genannten Erlass werden in der Zeit vom 15. März bis 15. Juni 2020 keine Entscheidungen in Bezug auf ausländische Staatsbürger über die Unerwünschtheit des Aufenthalts, über die administrative Ausweisung, die Abschiebung, die Annullierung bereits erteilter Visa, befristete Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitserlaubnisse und Patente getroffen.

Unsere Dienstleistungen:
Beratungen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Wohnort von ausländischen Arbeitnehmern in der Russischen Föderation und ihrem rechtlichen Status in der Russischen Föderation während der Ausbreitung der Epidemie.

Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:

  • Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87
  • Tatiana Ushakova, Junior Projektmanagerin, swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87