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Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2021
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 26.11.2020 № 1935 zur Erhöhung des Höchstbetrages der Berechnungsgrundlage für die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge im Falle der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft sowie für Rentenpflichtversicherung in Kraft treten:

  • Für die obligatorische Sozialversicherung im Falle der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Mutterschaft gilt für jede Person ein Betrag, der ab dem 1. Januar 2021 kumulativ 966.000 RUB nicht übersteigt.

  • Für die Rentenpflichtversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 für jede Person ein Betrag, der kumulativ 1.465.000 RUB nicht übersteigt.
Krankenversicherungsbeiträge sowie Sozialbeiträge bei Betriebsunfällen werden von der gesamten Summe der steuerpflichtigen Einkünften unabhängig von ihrer Höhe abgeführt. Für diese besteht wie bisher keine Grenze.

1. Versicherungsbeiträge im Jahr 2021:

Sozialversicherungsbeiträge.JPG

Die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte und die Regeln zur Berechnung der Versicherungsbeiträge gelten ab 2021 für alle Unternehmen mit Ausnahme von KMU.

Das besondere Verfahren zur Berechnung der Versicherungsbeiträge für KMU im Jahr 2020 haben wir bereits in unserer Kundeninformation vom 08.06.2020 beschrieben.

2. Sozialversicherungsbeiträge für KMU im Jahr 2021

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 102-FZ vom 01.04.2020 seit dem 01. April 2020 für Organisationen, die über den Status eines KMU verfügen, der Gesamtversicherungsbetrag an staatliche außerbudgetäre Fonds bei Zahlungen an Privatpersonen, die den Mindestlohn übersteigen, auf 15% reduziert wird.

Dieser ermäßigte Satz für KMU-Beiträge gilt unabhängig vom Höchstbetrag der Zahlungen an eine Privatperson (siehe oben).

Zugleich unterliegt ein Teil der Zahlungen, die unter oder gleich dem Mindestlohn (der am Ende eines jeden Kalendermonats bestimmt wird) liegen, den allgemeinen Versicherungsbeitragssätzen von 30 %.

Der Mindestlohnwert ist fest, wird gleichzeitig auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation gesetzlich bestimmt und unterliegt einer jährlichen Indexierung.

Nach aktuellen Prognosen wird im Jahr 2021 der Mindestlohn auf 12.792 Rubel pro Monat festgelegt (der Gesetzesentwurf ist derzeit in dritter Lesung in der russischen Staatsduma).

Bitte beachten Sie: Der ermäßigte Tarif der Versicherungsprämien für KMU ab 01.01.2021 ist unbefristet festgelegt (Unterpunkt 17 Punkt 1 Artikel 427 des russischen Steuergesetzbuches in der ab 01.01.2021 in Kraft tretenden Fassung).


Ihre Ansprechpartner: 

Natalia Safiulina, Hauptbuchhalterin swilar OOO 

М: natalia.safiulina@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext.304)

Ekaterina Babenko, stellvertretende Hauptbuchhalterin swilar OOO 

М: ekaterina.babenko@swilar.ru, Т: +7 499 978 37 87 (ext.305)