Das besondere Verfahren zur Berechnung der Versicherungsbeiträge für KMU im Jahr 2020 haben wir bereits in unserer Kundeninformation vom 08.06.2020 beschrieben.
2. Sozialversicherungsbeiträge für KMU im Jahr 2021
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 102-FZ vom 01.04.2020 seit dem 01. April 2020 für Organisationen, die über den Status eines KMU verfügen, der Gesamtversicherungsbetrag an staatliche außerbudgetäre Fonds bei Zahlungen an Privatpersonen, die den Mindestlohn übersteigen, auf 15% reduziert wird.
Dieser ermäßigte Satz für KMU-Beiträge gilt unabhängig vom Höchstbetrag der Zahlungen an eine Privatperson (siehe oben).
Zugleich unterliegt ein Teil der Zahlungen, die unter oder gleich dem Mindestlohn (der am Ende eines jeden Kalendermonats bestimmt wird) liegen, den allgemeinen Versicherungsbeitragssätzen von 30 %.
Der Mindestlohnwert ist fest, wird gleichzeitig auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation gesetzlich bestimmt und unterliegt einer jährlichen Indexierung.
Nach aktuellen Prognosen wird im Jahr 2021 der Mindestlohn auf 12.792 Rubel pro Monat festgelegt (der Gesetzesentwurf ist derzeit in dritter Lesung in der russischen Staatsduma).
Bitte beachten Sie: Der ermäßigte Tarif der Versicherungsprämien für KMU ab 01.01.2021 ist unbefristet festgelegt (Unterpunkt 17 Punkt 1 Artikel 427 des russischen Steuergesetzbuches in der ab 01.01.2021 in Kraft tretenden Fassung).
Ihre Ansprechpartner:
Natalia Safiulina, Hauptbuchhalterin swilar OOO
М: natalia.safiulina@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext.304)
Ekaterina Babenko, stellvertretende Hauptbuchhalterin swilar OOO
М: ekaterina.babenko@swilar.ru, Т: +7 499 978 37 87 (ext.305)