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Basisgrenzwert für die Berechnung der Versicherungsbeiträge
Ab dem 1. Januar 2020 tritt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1407 vom 6. November 2019 über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung für den Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft sowie zur obligatorischen Rentenversicherung in Kraft:

Die Bemessungsgrundlage für die obligatorische Sozialversicherung im Fall vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft liegt für jede natürliche Person, kumuliert ab dem 1. Januar 2020, bei einer maximalen Summe von 912.000 Rubel;
Die Bemessungsgrundlage für die obligatorische Rentenversicherung liegt für jede natürliche Person, kumuliert ab dem 1. Januar 2020, bei einer maximalen Summe von 1.292.000 Rubel.

Krankenversicherungsbeiträge sowie Sozialleistungen für Betriebsunfälle müssen unabhängig von ihrer Höhe von der gesamten Summe der steuerpflichtigen Einkünften abgeführt werden. Für sie wird es, wie bisher, keine Grenze geben.

Einzelheiten zu den Prämiensätzen finden Sie in der Tabelle im Informationsblatt, das unten in zwei Versionen zum Download zur Verfügung steht: auf Deutsch und auf Russisch.

Sie können in dieser Angelegenheit auch unsere Experten um Rat fragen:

  • Natalia Safiulina, Hauptbuchhalterin swilar OOO
natalia.safiulina@swilar.ru, Т: +7 499 978 37 87
  • Ekaterina Babenko, Stellv. Hauptbuchhalterin swilar OOO
ekaterina.babenko@swilar.ru, Т: +7 499 978 37 87