Ergänzend zu
unserer Meldung vom 01.04.2020 möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass nach den letzten Klarstellungen die Fristen zur Abhaltung der ordentlichen Gesellschafterversammlung für die Genehmigung der Finanzergebnisse des letzten Jahres verlängert wurden.
Entsprechende Klarstellungen wurden mit dem Inkrafttreten des Föderalen Gesetzes vom 7. April 2020 N 115-FZ "Über die Änderung einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation im Hinblick auf die Vereinheitlichung des Inhalts von Jahresberichten staatlicher Unternehmen (Gesellschaften), öffentlich-rechtlicher Gesellschaften sowie im Hinblick auf die Festlegung spezifischer Eigenschaften der Regelung der Unternehmensbeziehungen im Jahr 2020 und die Aussetzung der Bestimmungen einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation" vorgenommen.
Das erwähnte Föderale Gesetz setzt den Artikel 34 des Föderalen Gesetzes vom 08.02.1998 N 14-FZ "Über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung " bis zum 31.12.2020 aus und legt fest, dass die Gesellschafterversammlung der russischen Gesellschaften für die Erklärung ihrer Finanzergebnisse nicht früher als zwei Monate und nicht später als neun Monate nach der Beendigung des Geschäftsjahres 2019 durchzuführen ist.
Damit wurde die Frist zur Abhaltung der Gesellschafterversammlung bis zum 30.09.2020 verlängert.
Wir weisen darauf hin, dass keine Änderungen an den Anforderungen für die Bestätigung der Beschlüsse der Gesellschaften vorgenommen wurden, die wir in der vorherigen Meldung erwähnt haben.
Unsere Dienstleistungen:
- Vorbereitung von Beschlüssen und Protokollen der Gesellschafterversammlungen zur Genehmigung der Finanzergebnisse des letzten Jahres;
-
Unterstützung bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen zur Genehmigung der Weise der Bestätigung der Beschlüsse der Gesellschafter.
Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M:
maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87
Tatiana Ushakova, Junior Projektmanagerin, swilar OOO
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