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NEUES VERFAHREN ZUR ABWICKLUNG VON SOZIALZAHLUNGEN: NUR „MIR“-KARTE

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

hiermit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem 01.05.2019 neue Regeln für die Überweisung von Sozialauszahlungen, die auf Kosten des FSS (Sozialversicherungsfonds Russlands) erfolgen, in Kraft getreten sind. Die neuen Regeln beziehen sich auf die Verordnung der Regierung RF Nr. 419 vom 11.04.2019 „Über die Änderung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1466 vom 01.12.2018“. Nach den neuen Bestimmungen sind alle Zahlungen, die von dem Sozialversicherungsfonds (FSS) finanziert werden, unbedingt auf die MIR-Karte des Zahlungsempfängers/Mitarbeiters zu erfolgen.

Die folgenden Zahlungen fallen in den Geltungsbereich der Verordnung:

  • Arbeitsunfähigkeitsauszahlung (betrifft nur jene Staatsbürger, die radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren);
  • Mutterschutzgeld;
  • Einmalige Beihilfe für Frauen, die sich im Frühstadium der Schwangerschaft bei einer medizinischen Einrichtung angemeldet haben;
  • Einmalige Zahlung bei der Geburt;
  • Monatliches Kindergeld

Die FSS-Information vom 07.05.2019 verdeutlicht, dass ab dem 01.05.2019 die Überweisung aller Auszahlungen nur auf die MIR-Karte der versicherten Person erfolgen darf.

Es wird auch klargestellt, dass das alte Auszahlungsverfahren (aufgrund der Bankverbindung des Mitarbeiters bei anderen Zahlungssystemen) in Bezug auf bereits laufende Auszahlungen (einschließlich Kindergeld) bis zum Abschluss der Auszahlungen oder bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist der Bankkarte des Zahlungsempfängers beibehalten werden darf. Dabei sollte der endgültige Übergang zu MIR-Karte-Auszahlungen jedoch spätestens zum 01.07.2020 erfolgen.

Siehe auch die FSS-Information vom 7. Mai 2019: „Ab dem 1. Mai 2019 werden alle Auszahlungen an die Staatsbürger, die radioaktiver Strahlung ausgesetzt waren, sowie Mutterschutzgeld auf MIR-Karten gutgeschrieben“.

Wir empfehlen Ihnen, neue Besonderheiten von Sozialauszahlungen im Voraus mit den Mitarbeitern zu besprechen und neue Anforderungen bei der Planung der Auszahlungen zu berücksichtigen.