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RESIDENTENZERTIFIKAT

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

in dieser Mitteilung möchten wir Sie auf das Residentenzertifikat hinweisen. Dieses Dokument ermöglicht die Anwendung von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBA). Es dient als offizielle Bestätigung, dass eine juristische Person in einem Staat steuerpflichtig ist (d.h. dort einen ständigen Sitz hat). Für Unternehmen in Russland ist es von Relevanz, dass mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Gemäß Art. 309 Ziff. 1 des Steuergesetzbuches sind russische Organisationen verpflichtet, als Steueragenten einer ausländischen juristischen Person aufzutreten, wenn sie dieser juristischen Person Einkünfte zahlen, welche in der Liste des o.g. Gesetzes enthalten sind (Einkünfte einer ausländischen Organisation aus Quellen in der Russischen Föderation, die an der Zahlungsquelle steuerpflichtig sind).

Insbesondere fungieren russische Tochtergesellschaften bei der Dividendenzahlung als Steueragenten ihrer ausländischen Muttergesellschaften. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss eine ausländische Gesellschaft ihrer Tochtergesellschaft als dem Steueragenten das Residentenzertifikat vorlegen. Dieses Dokument bestätigt, dass das Unternehmen seinen Sitz in dem Staat hat, mit dem die Russische Föderation ein DBA geschlossen hat (siehe Art. 312 Abs. 1 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation).

Wenn diese Bestätigung nicht eingeht, ist das Tochterunternehmen verpflichtet, die Steuer für die Einkünfte ihrer Muttergesellschaft zu den durch das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Sätzen und nicht zu den verminderten Sätzen der internationalen Abkommen zu berechnen.

Das Residentenzertifikat ist in den meisten Fällen ein Jahr gültig und bestätigt den Sitz des Unternehmens im aktuellen Kalenderjahr.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir, bereits im ersten Quartal 2019 ein Residentenzertifikat für das laufende Jahr zu beantragen.