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BESTÄTIGUNG DES JAHRESERGEBNISSES

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Jahresergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresbericht und Jahresbilanz) auf einer Gesellschafterversammlung zu bestätigen sind.

Gemäß Art. 34 des Föderalen Gesetzes Nr. 14-FZ vom 08.02.1998 „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ soll die Gesellschafterversammlung der OOO im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung  sind in einem Protokoll festzuhalten.

Sollte keine Versammlung bis zum 30. April 2019 durchgeführt werden, kann der Gesellschaft eine administrative Strafe in Höhe von 500 000 bis zu 700 000 Rubel drohen (s. Art. 15.23.1 des Gesetzbuches der Russischen Föderation über administrative Rechtsverletzungen, KOAP RF).

Bei Bedarf können wir gerne das entsprechende Protokoll der Gesellschafterversammlung für Sie erstellen.