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Neueste Änderungen in der Liste der Einschränkungen für Moskauer Arbeitgeber

Die Verordnung des Moskauer Bürgermeisters vom 27. Januar 2021 Nr. 5-UM (im Folgenden - Verordnung) wird die Verpflichtung für Moskauer Arbeitgeber, mindestens 30 % der Mitarbeiter auf Fernarbeit umzustellen, ab 27. Januar 2021 ausgesetzt. Trotzdem wird den Arbeitgebern empfohlen, die Maßnahmen, die bei der Versetzung von Mitarbeitern in die Fernarbeit getroffen wurden, weiterhin aufrechtzuerhalten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Verpflichtung für Moskauer Arbeitgeber, alle Mitarbeiter in Fernarbeit zu versetzen, die über 65 Jahre sind, sowie die Bürger mit Krankheiten, die in der Liste vom Gesundheitsamt der Stadt Moskau festgelegt wird, unverändert bleibt, außer für die Bürger, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist.

Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass die Verpflichtung für Moskauer Arbeitgeber, die Daten über die in Fernarbeit versetzten Mitarbeiter in elektronischer Form über ein persönliches Konto auf der offiziellen Website des Bürgermeisters und der Regierung Moskau (gemäß Punkt 2.4.3. der Verordnung) einzureichen, in Kraft bleibt.


Kontaktpersonen:

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 499 978 37 87 (ext. 308)
Tatiana Ushakova, Junior Projektmanagerin swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 309)