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Durchführung der Gesellschafterversammlung im Jahr 2021

Durchführung der Gesellschafterversammlung im Jahr 2021


Der russische Präsident hat am 24. Februar 2021 ein Gesetz unterzeichnet, das vorsieht, dass AGs und GmbHs im Jahr 2021 ihre Gesellschafterversammlungen in Form von Fernabstimmungen durchführen können.

Die Bestimmungen des Föderalen Gesetzes Nr. 208-FZ vom 26. Dezember 1995 "Über Aktiengesellschaften" und des Föderalen Gesetzes Nr. 14-FZ vom 8. Februar 1998 "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung", die die Durchführung von Gesellschafterversammlungen in der Form von Fernabstimmung zu bestimmten Fragen verbieten, wurden bis Ende 2021 ausgesetzt.

Daher kann die Gesellschafterversammlung der GmbH, auf deren Tagesordnung Fragen der Abstimmung von Jahresberichten und Jahresbilanzen stehen, im Jahr 2021 auch in Form einer Fernabstimmung (per Umfrage) erfolgen.

Jedoch werden durch das neue Gesetz nicht die Durchführungsfristen der Gesellschafterversammlung zur Verabschiedung der Jahresergebnisse verändert, wie dies im Jahr 2020 der Fall war. Damals wurde die Durchführungsfrist bis zum 30. September verlängert.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass bei der Planung der Gesellschafterversammlung zur Verabschiedung der Jahresergebnisse und der Festlegung des Jahresabschlussberichtes für das Jahr 2020 die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Standardfristen zu beachten sind: Eine solche Gesellschafterversammlung kann nicht früher als 2 Monate und nicht später als 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres (d.h. im Zeitraum vom 01. März bis 30. April) durchgeführt werden.

Die Durchführung der Gesellschafterversammlung in Form einer Fernabstimmung sollte durch einen Beschluss der Geschäftsführung der GmbH genehmigt werden, und das Verfahren deren Einberufung und ihr Protokoll sollten gemäß den für das Jahr 2021 geltenden Bedingungen erstellt werden.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen!

EMPFEHLUNGEN

  • In Anbetracht der Beibehaltung von Beschränkungen beim Grenzübertritt zwischen Ländern empfehlen wir, die Möglichkeit zu prüfen, Gesellschafterversammlungen (einschließlich zur Verabschiedung der Jahresergebnisse) im Jahr 2021 in Form einer Fernabstimmung abzuhalten.
  • Bei der Planung der Gesellschafterversammlung zur Verabschiedung der Ergebnisse des Jahres 2020 ist zu beachten, dass die Fristen vom 01.03. bis 30.04.2021 (anders als im letzten Jahr) einzuhalten sind.
  • Bei der Durchführung der Gesellschafterversammlung in der Form einer Fernabstimmung ist auf die Erstellung der entsprechenden Unterlagen besonders zu achten.

 

Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten!


Kontaktpersonen: 

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO 
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 499 978 37 87 (ext. 308) 
Tatiana Ushakova, Projektmanagerin swilar OOO 
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 309)