Einreise in die Russische Föderation für hochqualifizierte Spezialisten
Gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1671-R vom 25.06.2020 wird ausländischen hochqualifizierten Spezialisten die einmalige Einreise nach Russland auf der Grundlage einer speziellen Liste erlaubt. Damit ein Spezialist auf eine solche Liste genommen werden kann, muss der Arbeitgeber beim russischen Innenministerium einen Antrag stellen.
Die Liste der Spezialisten, derer Einreise in die Russische Föderation genehmigt ist, wird vom Föderalen Sicherheitsdienst und vom Innenministerium der Russischen Föderation an die föderalen Behörden übermittelt, unter derer Zuständigkeit sich der Arbeitgeber des ausländischen Spezialisten befindet.
Auch wenn bereits ein Spezialist auf dieser Liste steht, haben die Arbeitgeber weiterhin das Recht, die Dokumente für die Ausstellung von Einladungen zur Einreise in die Russische Föderation, Arbeitserlaubnisse für hochqualifizierte Spezialisten sowie Genehmigungen für die Einstellung und den Einsatz ausländischer Mitarbeiter vorzubereiten und beim Innenministerium einzureichen.
Änderung der Regeln über die zweiwöchige Selbstisolierung nach der Einreise in die Russische Föderation
Der Erlass des Staatlichen Chefarztes der Russischen Föderation vom 07.07.2020 №18 hat die Aufhebung der obligatorischen 14-tägigen Selbstisolierung nach Ankunft in der Russischen Föderation ab 15.07.2020 angekündigt. Obligatorische Einreisebedingungen, die in dem Erlass festgelegt sind, sind entweder die Vorlage einer Bescheinigung über das Nichtvorhandensein der Krankheit COVID-19, die nicht älter als 3 Kalendertage vor dem Datum der Einreise ist, oder die Durchführung eines entsprechenden Tests auf dem Territorium der Russischen Föderation innerhalb von 3 Kalendertagen nach der Einreise.
Ein weiterer Erlass vom 15.07.2020 №21 legt jedoch fest, dass die Regel der obligatorischen 14-tägigen Selbstisolierung weiterhin für "Exportflüge" und ausländische Staatsbürger und Staatenlose gilt, die zur Arbeitsaufnahme nach Russland kommen.
Verlängerung der im zweiten Quartal 2020 eingeführten temporären Migrationsmaßnahmen
Am 16. Juni trat der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 392 vom 15.06.2020 in Kraft, der die Gültigkeitsdauer der temporären Migrationsmaßnahmen vom Erlass Nr. 274 bis zum 15. September 2020 teilweise verlängert.
Der Erlass gilt für alle ausländischen Staatsbürger, die sich in Russland aufhalten, sowohl visumpflichtig als auch visumfrei. Zu den Dokumenten, die den vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt in Russland regeln, gehören: Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Migrationskarten und andere.
Die Gültigkeitsdauer solcher Dokumente wie Arbeitsgenehmigungen, Patente, Genehmigungen zur Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ist nicht länger ausgesetzt!
Arbeitgeber und Auftraggeber von Dienstleistungen, die die Erlaubnis erhalten haben, ausländische Arbeitnehmer gemäß dem festgelegten Verfahren einzustellen, haben, sofern die festgelegten Einschränkungen eingehalten werden, das Recht, die Erteilung (Verlängerung) von Arbeitsgenehmigungen für den Zeitraum bis zum 15. September 2020 zu beantragen.
Für die auf der Grundlage eines Visums einreisenden ausländischen Arbeitnehmer können ihre Arbeitgeber, die eine Erlaubnis zur Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Kräften haben, Arbeitserlaubnisse ohne Berücksichtigung der Anforderungen für den angegebenen Einreisezweck ausstellen (verlängern) lassen bis einschließlich 15. September 2020.
Neue Formulare für die Registrierung von ausländischen Bürgern in Russland
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass am 13. Juni 2020 die Verordnung des Innenministeriums der Russischen Föderation № 180 vom 24. März 2020 in Kraft getreten ist, die zwei neue Formulare genehmigt:
- Antragsformular für die Registrierung eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen am Wohnort (Anhang 2 der Verordnung),
- Form der Benachrichtigung über die Ankunft des ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen am Aufenthaltsort (Anhang 3 der Verordnung).
Der ausländische Staatsbürger kann sich auch auf der Grundlage einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung registrieren lassen, wenn das Dokument, das das dauerhafte Recht zum Wohnsitz und zur Aufenthalt bescheinigt, vorhanden ist. Ausnahmen sind hochqualifizierte Fachkräfte, denen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Arbeitserlaubnis erteilt wird, sowie deren Familienangehörige.
Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema:
- Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
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maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87
- Tatiana Ushakova, Junior Projektmanagerin, swilar OOO
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