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Neubewertung von Fremdwährung und Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen im Jahr 2020
In Zeiten starker Rubelkursschwankungen ist die Berücksichtigung von Wechselkursdifferenzen besonders wichtig. Fremdwährungsverluste oder -gewinne tragen wesentlich zum Nettogewinn bei, werden aber von Mutter- und Tochtergesellschaft nicht immer gleich aufgefasst.

Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Buchhaltungs- und Steuermethoden nach RAS zusammengefasst und mit den aktuellen internationalen Rechnungslegungsstandards verglichen.

Für Unternehmen, die Konten in Fremdwährung führen und mit ausländischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, ist es erforderlich, Vermögenswerte / Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung oder Bezugseinheiten erfasst wurden, neu zu bewerten und die Währungsdifferenz am Tag der Neubewertung zu erfassen.

Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten wurden in Bezugseinheiten erfasst, wenn ihr Betrag in Fremdwährung festgelegt ist und in Rubel abgerechnet wird.


Ausweisen von Wechselkursdifferenzen in der Buchhaltung

Geregelt durch die Buchhaltungsvorschrift „Bilanzierung von Aktiva und Passiva, die auf ausländische Währung lauten“ (Russian Accounting Standards – RAS 3/2006) Der allgemeine Algorithmus für die Arbeit mit Vermögenswerten / Verbindlichkeiten in Fremdwährung oder in Bezugseinheiten ist im Folgenden dargestellt:

  1. Vermögenswerte / Verbindlichkeiten werden zum aktuellen Wechselkurs am Tag der Erfassung verbucht.
  2. Im Anschluss daran werden monetäre und nicht-monetäre Posten unterschiedlich verbucht: 
   Monetäre      Nicht-monetäre
         Geldmittel           Lagerbestände
         Forderungen          Anlagegüter
         Verbindlichkeiten          Immaterielle Vermögenswerte
         Kredite          Investitionen
 Neuberechnung zum aktuellen Wechselkurs am Stichtag                      
 Keine Neuberechnung



Währungsdifferenzen sollten als Einnahmen oder Ausgaben zu einem dieser Zeitpunkte verbucht werden:
  • Spätestens bei Eigentumsübergang oder Zahlung
  • Frühestens zum Stichtag oder Zeitpunkt der Erfassung
  • Vorauszahlungen in Fremdwährung werden in Rubel umgerechnet zum Wechselkurs am Tag der Überweisung (nur in der Höhe des Vorschusses)



Wechselkursdifferenzen in der Steuerbuchhaltung

Die Vorschriften nähren sich seit 2015 denen der Buchhaltung. Der Begriff der Summendifferenz wurde abgeschafft und wird nun als Wechselkursdifferenz betrachtet. Die wichtigsten Vorschriften:
  • Die Erfassung von Wechselkursdifferenzen als nicht operative Erträge und Aufwendungen ist in Absatz 11, Artikel 250 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation geregelt.
  • Das Vorgehen bei der Erfassung von Einkünften nach der Abgrenzungsmethode ist in Artikel 271 des Steuergesetzbuches beschrieben. Das Verfahren für die Erfassung von Aufwendungen findet sich in Artikel 272 des Steuergesetzbuches.
Die Erfassung von Wechselkursdifferenzen zu Ertragssteuerzwecken stimmt vollständig mit der Buchhaltung überein.

Seit dem 1. Oktober 2011 wird Artikel 153 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation durch den neuen Absatz 4 ergänzt, wonach die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer am Tag des Warenversands (der Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen, Übertragung von Eigentumsrechten) festgelegt wird und am selben Tag die Umrechnung der Fremdwährung in Rubel erfolgt.

Daher wird aus den Differenzen (sowohl positive als auch negative), die am letzten Zahlungstag auftreten, keine Mehrwertsteuer berechnet.


IFRS-Rechnungslegung

IFRS (IAS) 21, „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“, wurde im November 2015 vom IASB und im Januar 2019 vom russischen Finanzministerium veröffentlicht.

Die allgemeine Methodik zur Berechnung von Wechselkursdifferenzen gemäß IAS 21 unterscheidet sich nicht von der in RAS 3/2006 beschriebenen, es gibt lediglich einen Unterschied in der Verbuchung von Wechselkursen.

Während RAS den Wechselkurs eindeutig als den von der Zentralbank der Russischen Föderation zum Zeitpunkt der Umrechnung angegebenen Wechselkurs interpretiert, bietet IFRS eine größere Auswahl an Wechselkursen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden am Tag der Bewertung zum Verkaufskurs umgerechnet, und alle Vermögenswerte, einschließlich der Fremdwährungssalden auf Konten, werden zum Kaufkurs umgerechnet.

Wenn der Einkaufs- und der Verkaufskurs nicht stark voneinander abweichen, kann der Durchschnittskurs (Kassakurs) verwendet werden.

Sie müssen allerdings bedenken, dass die Kurse konsequent angewendet werden sollten – entweder nur Kassakurse, oder nur Einkaufs- und Verkaufskurse. Die Entscheidung sollte in der Buchhaltungspolitik des Unternehmens festgehalten werden.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema!



Ihre Ansprechpartner:

Eugenia Chernova, Projektleitung OOO Swilar E-Mail: eugenia.chernova@swilar.ru , Tel.: +7 499 978 37 87
Eugenia Felsing, stellvertretende Projektleitung OOO Swilar E-Мail: eugenia.felsing@swilar.ru , Тel.: +7 499 978 37 87