Das russische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat einen Entwurf zur Änderung des Föderalen Gesetzes Nr. 125 vom 24. Juli 1998 und des Föderalen Gesetzes Nr. 255 vom 29. Dezember 2006 ausgearbeitet, der am 1. Januar 2021 in Bezug auf Arbeitsunfähigkeits-, Mutterschafts- und Kindergeld in Kraft treten werden.
"Direktzahlungen" ist ein Projekt, das seit 2011 von dem Sozialversicherungsfond Russlands umgesetzt wird. In diesem Zeitraum sind bereits 77 Regionen der Russischen Föderation dem Projekt beigetreten. Die restlichen 8 größten Regionen (Moskau, St. Petersburg, Krasnodar und Perm, die Gebiete Moskau, Swerdlowsk und Tscheljabinsk sowie der Autonome Kreis der Chanten und Mansen) werden ab 1. Januar 2021 auf Direktzahlungen umgestellt. Somit wird ab Januar 2021 das System der "Direktzahlungen" in der gesamten Russischen Föderation gelten.
Der Sinn der Änderungen besteht darin, dass vom 1. Januar 2021 die Sozialleistungen (mit einigen Ausnahmen) an Arbeitnehmer direkt vom Sozialversicherungsfond (SVF) ausgezahlt werden.
Gleichzeitig werden die Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge an den SVF (einschließlich der Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) in voller Höhe an den SVF zahlen, d.h. ohne die Höhe der an die Arbeitnehmer gezahlten Leistungen zu reduzieren.
Zu den direkten Zahlungen an Mitarbeiter aus dem Sozialversicherungsfond, die im Projekt berücksichtigt werden, gehören:
Arbeitsunfähigkeitsgelder für die ersten 3 Tage der Krankheit eines Arbeitnehmers werden wie bisher nur vom Arbeitgeber bezahlt.
Mit der nachfolgenden Rückerstattung aus dem Sozialversicherungsfond wird der Arbeitgeber die folgenden Auszahlungen an Arbeitnehmer festlegen und auszahlen (der Mechanismus bleibt derselbe):
Der Mechanismus der Direktzahlungen ist wie folgt:
Wir achten Sie darauf, dass das SVF-Geld nur auf die MIR-Karte gezahlt wird.
Wichtig! Die Frist für die Einreichung des Arbeitsunfähigkeitsnachweises und anderer Dokumente, die den Eintritt des Versicherungsfalles bestätigen, beträgt 6 Monate nach Ende der Krankenmeldung.
Die Weise der Datenübermittlung an den FSS hängt von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer ab:
Der Betrag und die Berechnungsmethode der Auszahlungen bleiben gleich.
Monatliche Kindergelder, die 2019-2020 gewährt werden und dessen Auszahlung auch für 2021 verlängert wird, werden wie folgt ausgezahlt:
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