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Änderungen im Auszahlungsverfahren der Sozialleistungen ab 01.01.2021

Das russische Ministerium für Arbeit und Sozialschutz hat einen Entwurf zur Änderung des Föderalen Gesetzes Nr. 125 vom 24. Juli 1998 und des Föderalen Gesetzes Nr. 255 vom 29. Dezember 2006 ausgearbeitet, der am 1. Januar 2021 in Bezug auf Arbeitsunfähigkeits-, Mutterschafts- und Kindergeld in Kraft treten werden.

"Direktzahlungen" ist ein Projekt, das seit 2011 von dem Sozialversicherungsfond Russlands umgesetzt wird. In diesem Zeitraum sind bereits 77 Regionen der Russischen Föderation dem Projekt beigetreten. Die restlichen 8 größten Regionen (Moskau, St. Petersburg, Krasnodar und Perm, die Gebiete Moskau, Swerdlowsk und Tscheljabinsk sowie der Autonome Kreis der Chanten und Mansen) werden ab 1. Januar 2021 auf Direktzahlungen umgestellt. Somit wird ab Januar 2021 das System der "Direktzahlungen" in der gesamten Russischen Föderation gelten.

Der Sinn der Änderungen besteht darin, dass vom 1. Januar 2021 die Sozialleistungen (mit einigen Ausnahmen) an Arbeitnehmer direkt vom Sozialversicherungsfond (SVF) ausgezahlt werden.

Gleichzeitig werden die Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge an den SVF (einschließlich der Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) in voller Höhe an den SVF zahlen, d.h. ohne die Höhe der an die Arbeitnehmer gezahlten Leistungen zu reduzieren.

Zu den direkten Zahlungen an Mitarbeiter aus dem Sozialversicherungsfond, die im Projekt berücksichtigt werden, gehören:

  • Arbeitsunfähigkeitsgeld (auch in Verbindung mit einem Arbeitsunfall und/oder einer Berufskrankheit);
  • Schwangerschaftsgeld;
  • einmalige Auszahlung für Frauen, die in der Schwangerschaftsfrühphase bei medizinischen Einrichtungen angemeldet werden;
  • einmaliges Geburtshilfegeld;
  • monatliches Kindergeld;
  • Urlaubsgeld (über den bezahlten Jahresurlaub hinaus) an den Versicherten, der einen Arbeitsunfall erlitten hat.

Arbeitsunfähigkeitsgelder für die ersten 3 Tage der Krankheit eines Arbeitnehmers werden wie bisher nur vom Arbeitgeber bezahlt.

Mit der nachfolgenden Rückerstattung aus dem Sozialversicherungsfond wird der Arbeitgeber die folgenden Auszahlungen an Arbeitnehmer festlegen und auszahlen (der Mechanismus bleibt derselbe):

  • Bezahlung von 4 zusätzlichen Ruhetagen für die Betreuung behinderter Kinder;
  • Bestattungsgeld;
  • Arbeitsunfähigkeitsgeld durch interbudgetäre Transfers (an strahlenexponierte Personen).

Der Mechanismus der Direktzahlungen ist wie folgt:

  • Der Mitarbeiter gibt dem Arbeitgeber:
  • einen Verdienstnachweis (wenn er in der Abrechnungsperiode für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet hat);
  • Nachweisdokumente (Krankenmeldung, Bescheinigung über die Anmeldung einer Schwangerschaft in einer medizinischen Einrichtung, Geburtsurkunde usw.).
  • einen Antrag in der vorgeschriebenen Form, in dem die Einzelheiten für die Überweisung der Leistungen angegeben sind.

Wir achten Sie darauf, dass das SVF-Geld nur auf die MIR-Karte gezahlt wird.

Wichtig! Die Frist für die Einreichung des Arbeitsunfähigkeitsnachweises und anderer Dokumente, die den Eintritt des Versicherungsfalles bestätigen, beträgt 6 Monate nach Ende der Krankenmeldung.

  • Innerhalb von 5 Kalendertagen legt der Arbeitgeber dem SVF die Antragsdokumente vor.
  • Innerhalb von 10 Kalendertagen prüft der SVF die vom Arbeitgeber gestellten Unterlagen und entscheidet über die Annahme oder Ablehnung des Auszahlungsantrags.
  • Bei positiver Entscheidung wird das Geld auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen oder per Post zugeschickt.
  • Wenn die Dokumente nicht vollständig oder falsch sind, sendet der SVF eine Benachrichtigung an den Arbeitgeber. Innerhalb von 5 Kalendertagen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diese zu ersetzen oder die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Die Weise der Datenübermittlung an den FSS hängt von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer ab:

  • 25 Personen und mehr - Dokumente, einschließlich des Datenregisters (ausgedruckt aus 1C-Programm), werden in elektronischer Form an den SVF geschickt;
  • 24 Personen und weniger - Dokumente, einschließlich des Inventars, können sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier an den SVF geschickt werden.

Der Betrag und die Berechnungsmethode der Auszahlungen bleiben gleich.

Monatliche Kindergelder, die 2019-2020 gewährt werden und dessen Auszahlung auch für 2021 verlängert wird, werden wie folgt ausgezahlt:

  • Das Geld für Dezember 2020 wird wie üblich vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt.
  • Um die Auszahlung ab 2021 direkt aus dem SVF beanspruchen zu können:
  • muss der Arbeitnehmer den Antrag an die regionale Filiale der SVF in der vorgeschriebenen Form und mit den erforderlichen Unterlagen vorbereiteten und bei dem Arbeitgeber einreichen;
  • muss der Arbeitgeber die Unterlagen (Verzeichnis der eingereichten Unterlagen, Antrag und Dokumente des Arbeitnehmers oder des Registers) innerhalb von 5 Kalendertagen an den SVF übergeben.

Wenn Sie Fragen haben, bieten wir Ihnen gerne weitere Informationen zu diesem Thema an.


Ihre Ansprechpartner:

Natalia Safiulina, Hauptbuchhalterin swilar OOO 

М: natalia.safiulina@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 304) 

Ekaterina Babenko, stellvertretende Hauptbuchhalterin swilar OOO 

М: ekaterina.babenko@swilar.ru, Т: +7 499 978 37 87 (ext. 305)