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Verlängerung der Fristen für ausländische Staatsbürger in Russland

Verlängerung der Fristen für ausländische Staatsbürger in Russland

Die Fristen für ausländische Staatsangehörige werden bis zum 15. Juni 2021 verlängert.

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 15.12.2020 № 791 wurde die Gültigkeitsdauer der aufgrund der Pandemie ergriffenen Maßnahmen zur Regelung des Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen verlängert.

Die Fristen der einen vorübergehenden Aufenthalt gewährenden Dokumenten (einschließlich Visa), die Fristen für die Anmeldung am Aufenthaltsort, die Fristen für den vorübergehenden und ständigen Aufenthalt (einschließlich Aufenthaltsgenehmigungen) werden für ausländische Staatsangehörige bis zum 15. Juni 2021 verlängert.

Für die Bürger der Länder, mit denen Russland wieder regelmäßige Flüge aufgenommen hat (darunter die Schweiz, die Türkei usw.), wird die Gültigkeit der Dokumente nur bis zum 15. März 2021 verlängert.

Wir möchten Sie besonders darauf aufmerksam machen, dass seit Juni 2020 die Arbeitserlaubnis in Russland nicht mehr automatisch verlängert wird. Um sie zu erhalten, muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts seines Arbeitnehmers stellen.



Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema:

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 499 978 37 87 (ext. 308)
Tatiana Ushakova, Projektmanagerin swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 309)