Wir möchten Sie daran erinnern, dass im Falle der Übereinstimmung des Geschäftsjahres Ihrer Muttergesellschaft mit der russischen Regelung eine Meldung über Ihre Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe (im Folgenden IUG genannt) spätestens
bis zum 31. August 2020
dem Föderalen Steuerdienst einzureichen ist.
Denn gemäß Artikel 105.16-2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation ist die Meldung über die Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe spätestens acht Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums für die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe vorzulegen.
Die Meldung wird nur in elektronischer Form gemäß dem durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 06.03.2018 N MMV-7-17/124@ genehmigten Format eingereicht.
Sie brauchen diese Meldung nicht einzureichen, wenn der Gesamtwert des Jahreseinkommens (Umsatzes) Ihrer internationalen Firmengruppe nicht höher ist als
Die von der OECD für IUG vorgeschlagene übliche Einnahmeschwelle liegt bei 750 Millionen Euro, aber jedes Land entwickelt seine eigene Dokumentation, in der die Schwelle beschrieben wird.
Wenn die Höhe des Jahreseinkommens (Umsatzes) der Unternehmensgruppe die festgelegten Schwellenwerte überschreitet, ist die Einreichung einer Meldung an den Teilnehmer der IUG obligatorisch.
Wir möchten darauf hinweisen, dass als Mitglied einer IUG gemäß Art. 105.16-1 Absatz 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation gelten:
Wird die Teilnahme an der IUG nicht rechtzeitig angekündigt oder eine falsche oder ungenaue Meldung gemacht, kann über das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 50.000 Rubel verhängt werden.
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