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Meldung der Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe: bis spätestens 31.08.2020 einreichen

Wir möchten Sie daran erinnern, dass im Falle der Übereinstimmung des Geschäftsjahres Ihrer Muttergesellschaft mit der russischen Regelung  eine Meldung über Ihre Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe (im Folgenden IUG genannt) spätestens

bis zum 31. August 2020

 dem Föderalen Steuerdienst einzureichen ist.

Denn gemäß Artikel 105.16-2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation ist die Meldung über die Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe spätestens acht Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums für die Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe vorzulegen.

Die Meldung wird nur in elektronischer Form gemäß dem durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes vom 06.03.2018 N MMV-7-17/124@ genehmigten Format eingereicht.

Sie brauchen diese Meldung nicht einzureichen, wenn der Gesamtwert des Jahreseinkommens (Umsatzes) Ihrer internationalen Firmengruppe nicht höher ist als

  • 50 Milliarden Rubel, wenn die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe als in der Russischen Föderation steuerlich ansässig anerkannt wird;
  • der durch die Gesetzgebung des ausländischen Staates festgelegte Wert für IUG, falls die Muttergesellschaft als in dem jeweiligen ausländischen Staat steuerlich ansässig anerkannt ist.

Die von der OECD für IUG vorgeschlagene übliche Einnahmeschwelle liegt bei 750 Millionen Euro, aber jedes Land entwickelt seine eigene Dokumentation, in der die Schwelle beschrieben wird.

Wenn die Höhe des Jahreseinkommens (Umsatzes) der Unternehmensgruppe die festgelegten Schwellenwerte überschreitet, ist die Einreichung einer Meldung an den Teilnehmer der IUG obligatorisch.

Wir möchten darauf hinweisen, dass als Mitglied einer IUG gemäß Art. 105.16-1 Absatz 2 des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation gelten:

  • Juristische Personen, die Mitglieder einer IUG sind;
  • Personen, die am Ende eines Geschäftsjahres mit Organisationen und (oder) ausländischen Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit, die Mitglieder einer IUG sind, verbunden sind, und deren Jahresabschlüsse bei der Erstellung von Konzernabschlüssen einer IUG wegen des Umfangs oder der Unwesentlichkeit der Daten nicht berücksichtigt werden;
  • eine Betriebsstätte der oben genannten Personen.

Wird die Teilnahme an der IUG nicht rechtzeitig angekündigt oder eine falsche oder ungenaue Meldung gemacht, kann über das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 50.000 Rubel verhängt werden.

Unsere Dienstleistungen:

  • Wir helfen Ihnen festzustellen, ob Ihr Unternehmen eine Meldung einreichen sollte;
  • Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer notwendigen Meldung, wenn die Kriterien erfüllt sind.

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema:

  • Eugenia Chernova, Projektleiterin, swilar OOO
М: eugenia.chernova@swilar.ru , T: +7 499 978 37 87
  • Eugenia Felsing, Stellvertretende Projektleiterin, swilar OOO
М: eugenia.felsing@swilar.ru , Т: +7 499 978 37 87