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ENTWICKLUNGEN IM BEREICH DER TRANSFERPREISREGELUNGEN IN RUSSLAND
Bereits in der Ausgabe Nr. 1 unserer Kundeninformation haben wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zu Transferpreisen in Russland informiert. Demzufolge sind alle in Russland registrierten Unternehmen ab dem Jahr 2014 verpflichtet, eine Transferpreis-Erklärung an die russischen Behörden abzugeben. Die Abgabe für das Berichtsjahr 2015 muss bis zum 20. Mai 2 0 1 6 erfolgen. In unserer aktuellen Kundeninformation Nr. 07/2015, die Sie anbei in deutscher uns russischer Sprache zum Download finden, haben wir alle neuen Entwicklungen im Bereich der Transferpreisregelungen in Russland für Sie zusammengestellt. Wir beraten Sie dazu gerne auch persönlich. Unser diesbezügliches Leistungsportfolio finden Sie in der Kundeninformation. Sollten Sie noch weitere, detailliertere Informationen zum Thema benötigen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.