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Arbeit unter neue Bedingungen und in einem Arbeitsfreien Monat
Im Zusammenhang mit der aktuellen epidemiologischen Situation haben viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bereits in Fernarbeit versetzt, und die meisten Arbeitgeber standen in der Woche, die vom 28.03. bis 05.04.2020 arbeitsfrei erklärt wurde, vor der Frage der nun anzuwendenden Arbeitsregelungen.

In Erwartung einer schnellen Lösung der Situation ist es vielen Unternehmen jedoch nicht gelungen, die Tatsache der Fernarbeit der Mitarbeiter entsprechend formell zu festzulegen.

Im Zusammenhang mit der offiziellen Ansprache des Präsidenten der Russischen Föderation vom 02.04.2020 über die Verlängerung der arbeitsfreien Tage bis zum 30.April 2020 empfehlen wir Ihnen, die formelle Versetzung der Mitarbeiter in die Fernarbeit durchzuführen, falls Ihr Unternehmen weiterhin trotz der arbeitsfreien Zeitperiode aus der Ferne arbeitet.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Versetzung von Mitarbeitern in Homeoffice entsprechende Zusatzvereinbarungen zu ihren Arbeitsverträgen sowie ein bestimmtes Paket interner Unterlagen erstellt werden müssen, da dies als Änderung der wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Zustimmung erfordert (Artikel 72 des Arbeitsgesetzes).

Außerdem möchten wir darauf aufmerksam machen, dass in Übereinstimmung mit dem Präsidialerlass No 206 vom 25.03.2020 und Absatz 4 des Schreibens des Arbeitsministeriums vom 26.03.2020 No 14-4/10/P-2696 die Forderung nach einer arbeitsfreien Woche für eine Reihe von Organisationen, einschließlich solcher, die Lager-, Transport- und Logistikdienstleistungen anbieten, nicht gilt.

Im Zusammenhang mit der Einführung des „Fortgeschrittene Bereitschaftsregimes“
empfehlen wir, dass Sie Ihren Mitarbeitern, sofern sie in die Ausführung dieser Dienstleistungen einbezogen sind, Bescheinigungen ausstellen, die es diesen ermöglichen, den Ort ihrer Arbeit sowie den Bestimmungsort, zu dem sie sich zur Erledigung ihrer Aufgaben begeben müssen, zu bestätigen.

Zurzeit gibt es keine klaren Anforderungen an die Form solcher Bescheinigungen für
Mitarbeiter.

Wir verfolgen alle Neuigkeiten und werden Sie über weitere Klarstellungen auf dem
Laufenden halten.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass unser Büro seit dem 23.03.2020 auf Homeoffice umgestellt ist. Wir arbeiten jedoch – ebenfalls - aus der Ferne und stehen immer über E-Mail, direkte Telefonnummern der Mitarbeiter oder Skype in Verbindung.

Ob Büro oder im (erzwungenen) Homeoffice – wir sind für Sie immer da!

Unsere Dienstleistungen:
  • Beratungen und Vorbereitung eines Unterlagenpakets für die Versetzung von Mitarbeitern an einen entfernten Arbeitsort;
  • Beratungen im Falle von Fragen, die sich auf die Notwendigkeit beziehen, zum Arbeitsplatz zu fahren.


Ihre Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema:

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87
Tatiana Ushakova, Junior Projektmanagerin, swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87