Am 27.03.2023 wurde auf der offiziellen Website des russischen Finanzministeriums ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 02.03.2023 Nr. 143/4 (im Folgenden der „Auszug aus dem Protokoll Nr. 143/4“) veröffentlicht.
Der vorgenannte Auszug ergänzte die Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für Geschäfte mit OOO-Anteilen, die zuvor im Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 22.12.2022 Nr. 118/1 (im Folgenden der „Auszug aus dem Protokoll 118/1“), über den wir bereits geschrieben haben, festgelegt waren.
Insbesondere wenn die Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation (im Folgenden die „Unterkommission“) die Erteilung von Genehmigungen für Geschäfte mit OOO-Anteilen in Erwägung zieht, wird nun den folgenden Bedingungen für solche Geschäfte besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
Interessant ist, dass im vorherigen Auszug aus dem Protokoll 118/1 eine der Bedingungen eine Ratenzahlung für 1-2 Jahre und (oder) die Verpflichtung, einen freiwilligen Beitrag zum föderalen Budget in Höhe von mindestens 10% des Geschäftsbetrags zu leisten, war.
Es gab also eine Alternative. Es scheint nun, dass die Möglichkeit, sich für eine Ratenzahlung anstelle der Verpflichtung zu einer freiwilligen Zahlung an dem föderalen Budget zu entscheiden, ausgeschlossen worden ist. Wir werden die diesbezügliche Praxis der Unterkommission aufmerksam verfolgen und warten auf weitere Klarstellungen.
Darüber hinaus wird im Auszug aus dem Protokoll Nr. 143/4 empfohlen, dass die Antragsteller zusammen mit dem Bewertungsbericht über den Marktwert von Vermögenswerten ein Gutachten vorlegen, das von einem oder mehreren Gutachtern der Selbstregulierungsorganisation der Gutachter erstellt wurde. Damit soll die Möglichkeit einer willkürlichen Bewertung des Marktwerts von Vermögenswerten durch die Gutachter ausgeschlossen werden.
Wir möchten daran erinnern, dass am 22.02.2023 auf der offiziellen Website des russischen Finanzministeriums eine Liste von Gutachtern (Bewertungsorganisationen) veröffentlicht wurde, die für die Bewertung des Marktwertes von Vermögenswerten empfohlen werden.
Wir empfehlen Ihnen, die oben genannten Informationen bei der Vorbereitung von Verträgen über den Verkauf von OOO-Anteilen zu berücksichtigen und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!