Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 31.03.2021 Nr. 814-rs, die Flüge mit Deutschland ab 1. April 2021 wieder aufgenommen wurden.
Laut der offiziellen Benachrichtigung der Regierung der Russischen Föderation vom 25.03.2021 wird der Flugverkehr auf den folgenden Verbindungen wieder aufgenommen:
So können die deutschen Staatsbürger, die ein gültiges Visum für Russland (einschließlich Geschäftsvisum) haben, auf das Territorium der Russischen Föderation einreisen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der Verordnung des Staatlichen Chefarztes der Russischen Föderation vom 27.07.2020 № 22 für ausländische Staatsbürger ein negativer PCR-Test erforderlich ist, der nicht früher als 72 Stunden vor dem Flug nach Russland durchgeführt wird. Dabei bleibt die Vorschrift (Punkt 6.1. der o.g. Verordnung Nr. 22) zur Einhaltung einer zweiwöchigen Quarantäne für Bürger, die aus Deutschland zum Zwecke der Arbeitstätigkeit einreisen, in Kraft.
Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten.
Kontaktpersonen: