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Änderungen im Gesellschaftsrecht ab dem 01.09.2024

Änderungen im Gesellschaftsrecht ab dem 01.09.2024

Wir informieren Sie hiermit, dass das Föderalgesetz Nr. 287-FZ vom 8. August 2024 eine Reihe wichtiger Änderungen eingeführt hat, die sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) als auch Aktiengesellschaften (AO) betreffen. Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft. In dieser Nachricht möchten wir über Änderungen bei OOO sprechen, die ab dem 1. September 2024 in Kraft treten.

Ab diesem Datum muss die Entscheidung über die Wahl (Ernennung) des alleinvertretungsberechtigten Exekutivorgans der OOO – beispielsweise des Generaldirektors – unbedingt von einem Notar beglaubigt werden. Dabei wird der Notar als Antragsteller bei der Eintragung solcher Änderungen im Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen agieren.

Damit hat sich das Verfahren zum Wechsel des Generaldirektors in einer OOO erheblich geändert. Zuvor konnten die Gesellschafter eine ähnliche Entscheidung ohne Notar treffen (sofern in der Satzung ein alternatives Beschlussfassungsverfahren verankert war), und der neue Direktor unterzeichnete dann selbstständig den Eintragungsantrag. Jetzt müssen die Gesellschafter oder ihre Vertreter beim russischen Notar anwesend sein, um solche Entscheidung zu treffen (mit Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung), woraufhin der Notar einen von ihm bei der Registrierungsbehörde einzureichenden Antrag unterzeichnen wird.

Für ausländische Gesellschafter russischer OOO bedeuten solche Änderungen, dass sie zwei Möglichkeiten haben:

  • Anreise in die Russische Föderation und Termin bei einem russischen Notar zur Entscheidung über den Wechsel des Direktors der kontrollierten russischen Gesellschaft;
  • Erteilung einer Vollmacht an russische Vertreter zur Durchführung solcher Handlungen (bitte beachten Sie, dass die Vollmacht ordnungsgemäß beglaubigt und ins Russische übersetzt werden muss).

Derzeit warten wir auf die Klärung der Frage, ob eine notarielle Beurkundung für die Gesellschafter erforderlich sein wird, um Entscheidungen über die Verlängerung der Befugnisse der Generaldirektoren von OOO sowie über den Beginn der Liquidation kontrollierter Gesellschaften zu treffen.

Im Hinblick auf die Liquidation von OOO wurde ab dem 1. September gesetzlich bestätigt, dass der Notar dem Föderalen Steuerdienst eine Mitteilung über die Bildung einer Liquidationskommission/Ernennung eines Liquidators vorlegt. Eine solche Mitteilung wird regelmäßig gleichzeitig mit der Mitteilung übermittelt, dass die juristische Person in den Liquidationsprozess eintritt. Der Notar, der die Unterschrift des Liquidators beglaubigt hat, übermittelt die Mitteilung spätestens am Ende des Arbeitstages, an dem die Mitteilung unterzeichnet wurde, an den Föderalen Steuerdienst.

Gemäß einer weiteren Änderung wird ab dem 1. September die Liste der Informationen über Anteile am Stammkapital einer OOO, die im Einheitlichen staatlichen Register juristischer Personen enthalten ist, erweitert. Das Register wird Informationen über die vom Gericht oder Gerichtsvollzieher angeordnete Beschlagnahme des Anteils enthalten. Zurzeit enthält das Einheitliche staatliche Register juristischer Personen Informationen über die Größe, den Nennwert der Anteile und die Anteilsbesitzer.

Zukünftig werden wir Sie über weitere wesentliche Änderungen im Gesellschaftsrecht informieren, die durch das Föderalgesetz Nr. 287-FZ vom 8. August 2024 eingeführt wurden.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Erstellung, Unterzeichnung und Übermittlung der entsprechenden Dokumente an die zuständigen Behörden.


Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin der swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Nadezhda Maskaeva, leitende Projektmanagerin der swilar OOO
M: nadezhda.maskaeva@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 306)