Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß den Änderungen des Föderalen Gesetzes "Über die Kommunikation" Nr. 126-FZ vom 07.07.2003 ab dem 1. Dezember 2021 eine Mobilfunkverbindung für Mitarbeiter von Unternehmen und Einzelunternehmer nur dann verfügbar ist, wenn ihre personenbezogenen Daten vorher in das Einheitliche System für Identifikation und Authentifizierung (ESIA) übermittelt werden.
Bei Nichteinhaltung wird ab dem 1. Dezember 2021 die Mobilfunkverbindung für diejenigen Personen abgeschaltet, welche dieser Aufforderung nicht nachkommen.
Was ist ESIA?
ESIA – ist das russische Informationssystem, über das die Autorisierung auf dem staatlichen Online-Dienst „Gosuslugi“ erfolgt.
Wie werden die Daten an das ESIA übermittelt?
Die Dateneintragung in das ESIA verläuft in drei Schritten. Das Verfahren ist wie folgt:
Die Mitarbeiter können auch selbst ihre Daten eingeben, wenn sie Zugang zum persönlichen Konto des Mobilfunkoperators haben.
Welche Frist gilt für die Übermittlung der Informationen?
Die Daten der Abonnenten des Geschäftsmobilfunks, die vor dem 01.06.2021 einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen bis spätestens 30. November 2021 in das System eingegeben werden. Wenn der Vertrag ab dem 1. Juni 2021 abgeschlossen ist, müssen die Informationen vor Beginn der Mobilfunknutzung an den Mobilfunkoperator übermittelt werden.
Geschäftskunden, die M2M (Machine to machine) SIM-Karten für Geldautomaten, POS-Terminals und Videoüberwachungssysteme verwenden, müssen die Informationen gemäß dem Erlass der russischen Regierung Nr. 844 vom 31.05.2021 bis spätestens 1. September 2021 vorlegen.
Wir freuen uns Ihre Fragen zu beantworten!