Für Unternehmen mit westlicher Beteiligung bleibt die Koordinierung von Transaktionen mit der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation weiterhin von großer Bedeutung. Die Unterkommission hat das Recht, Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen der Regierungskommission zur Durchführung von Transaktionen mit ausländischen Personen aus unfreundlichen Staaten sowie von Devisentransaktionen durch Ansässige der Russische Föderation zu treffen.
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass Australien, Großbritannien, Kanada, die Republik Korea, die USA, die Ukraine, die Schweiz, Japan und alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union u.a.m. zu den unfreundlichen Staaten gemäß der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 05.03.2022 Nr. 430-р zählen.
Insbesondere wurden im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 08.09.2022 Nr. 618 Beschränkungen für Transaktionen festgelegt, die direkt und/oder indirekt die Begründung, Änderung oder Beendigung von Eigentums-, Nutzungsund/oder Verfügungsrechten auf Anteile am Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Rechten zur Folge haben, welche die Festlegung der Verwaltungsbedingungen dieser Gesellschaften ermöglichen. Dabei handelt es sich vor allem um Transaktionen zur Veräußerung von Anteilen am Stammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die aufgrund von Bestrebungen einiger westlicher Unternehmen, den russischen Markt wegen der politischen Lage vorübergehend oder endgültig zu verlassen, relevant geworden sind.
Solche Transaktionen können nur auf Grundlage von Genehmigungen durchgeführt werden, die von der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation ausgestellt werden und gegebenenfalls die Bedingungen für die Durchführung dieser Transaktionen enthalten. Das Verfahren und die Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen werden ständig aktualisiert mit der Tendenz, strenger zu werden, was darauf abzielt, den Austritt westlicher Unternehmen aus dem russischen Markt zu erschweren und ihre Präsenz in der Russischen Föderation aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich zu den Anforderungen an Dokumente, die erstellt und zur Abstimmung vorgelegt werden müssen, ist es seit Ende 2022 zur Veräußerung des Anteils eines „unfreundlichen“ Gesellschafters an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlich, eine freiwillige Abführung an den Haushalt der Russischen Föderation zu zahlen (siehe unseren vorherigen Übersicht über Änderungen in diesem Bereich) und die Transaktion mit einer obligatorischen Preisermäßigung durchzuführen.
Ende Oktober 2024 hat das Finanzministerium Russlands aktualisierte Regelungen veröffentlicht (Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Unterkommission der Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 15.10.2024 Nr. 268/1). Die neue Ordnung beinhaltet Folgendes:
Auch wenn der Marktwert der zu veräußernden Vermögenswerte mehr als 50 Milliarden Rubel beträgt, wird für den Abschluss der Transaktion die Zustimmung des Präsidenten der Russischen Föderation erforderlich sein.
Die neuen Bedingungen sollen sowohl für künftige Anträge auf Genehmigung von Transaktionen als auch für bereits eingereichte, aber von der Regierungskommission nicht bearbeitete Anträge gelten.
Zu den weiteren Neuigkeiten gehören Änderungen im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 04.05.2022 Nr. 254 bezüglich der Auszahlung von Gewinnen in Russland ansässiger Unternehmen an ihre ausländischen Gesellschafter.
Wir möchten daran erinnern, dass das durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 05.03.2022 Nr. 95 festgelegte Verfahren bei Auszahlung von Gewinnen an „unfreundliche“ Gesellschafter in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel pro Kalendermonat oder der Gegenwert dieses Betrags in Fremdwährung eingehalten werden muss. Bei diesem Verfahren wird ein spezielles Konto vom Typ „C“ bei einem russischen Kreditinstitut für den ausländischen Gläubiger eröffnet, über das die entsprechenden Zahlungen abgewickelt werden. Gleichzeitig wurde dem Finanzministerium der Russischen Föderation die Befugnis übertragen, ein anderes Verfahren für die Auszahlung der Gewinne von Gebietsansässigen an ausländische Gläubiger festzulegen, was bedeutete, dass eine Genehmigung des Finanzministeriums für ein solches Verfahren eingeholt werden musste.
Seit dem 09.09.2024 ist die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation befugt, Genehmigungen für die Zahlung von Dividenden durch russische Unternehmen an Personen aus unfreundlichen Ländern zu erteilen. Solche Genehmigungen können Bedingungen für die Auszahlung von Gewinnen enthalten.
Die Regierung der Russischen Föderation wird darüber hinaus das Verfahren zur Erteilung solcher Genehmigungen durch die Regierungskommission entwickeln und genehmigen. Nach der Verabschiedung der Änderungen könnten das Verfahren und die Fristen für die Abstimmung der Dividendenzahlungen milder werden.
Wir werden Sie über die Neuigkeiten der entsprechenden Regelung auf dem Laufenden halten und sind auch bereit, Ihnen rechtliche Unterstützung bei der Interaktion mit bevollmächtigten Behörden zu Fragen der Genehmigung von Transaktionen und der Zahlung von Dividenden an „unfreundliche“ ausländische Personen zu leisten.