Am 14. Juli 2022 wurde das Gesetz Nr. 263-FZ zur Änderung des Ersten und Zweiten Teils des Steuergesetzes der Russischen Föderation veröffentlicht.
Die wichtigste Änderung war die Einführung der Konzepte des einheitlichen Steuerkontos (ESK) und der einheitlichen Steuerzahlung (ESZ) sowie neue Vorgehensweisen bei der Verwaltung von Steuerzahlungen.
Die neuen Vorschriften treten am 01.01.2023 in Kraft und sind für alle Steuerpflichtigen verbindlich.
Für jede natürliche Person und jede Organisation, die Steuerzahler, Gebührenzahler, Beitragszahler und/oder Steueragent ist, wird ein einheitliches Steuerkonto geführt.
So wird die Zahlung der einzelnen Steuern, Beiträge oder sonstigen Abgaben in eine Gesamtschuld gegenüber der Steuerbehörde umgewandelt. Die gesamte Zahlungsverpflichtung wird auf der Grundlage der eingereichten Steuererklärungen, der berichtigten Steuererklärungen und der Bescheide über die berechneten Steuerbeträge, Gebühren, Steuervorauszahlungen, Versicherungsprämien und Bescheide der Steuerbehörde auf dem einheitlichen Steuerkonto des Zahlers gebildet.
Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Termin für die Einreichung von Steuererklärungen und -mitteilungen eingeführt - der 25. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats, für vierteljährliche Steuern - der letzte Monat des Berichtsquartals.
Steuer, Beitrag |
Alter Termin | Neuer Termin |
Sozialbeiträge |
15 | 25 |
Verbrauchssteuern |
15, 25 | 25 |
Mehrwertsteuer |
25 | 25 |
Gewinnsteuer |
28 | 25 |
Mineralgewinnungssteuer (MET) |
30 | 25 |
Vermögensteuer |
30 | 25 |
Ebenso wird ein einheitlicher Termin für die Zahlung der einmaligen Steuerzahlung eingeführt.
Steuer, Beitrag |
Alter Termin | Neuer Termin |
Sozialbeiträge | 15 | 28 |
Verbrauchssteuern | 25 | 28 |
Mehrwertsteuer | 25 | 28 |
Mineralgewinnungssteuer (MET) | 25 | 28 |
Gewinnsteuer |
28 | 28 |
Vermögensteuer | 30 | 28 |
Grundsteuer | 30 | 28 |
Verkehrssteuer | 30 | 28 |
Einkommensteuer | Zeitpunkt der Einkommenszahlung | 28 |
Die Vorteile des neuen Verfahrens zur Verwaltung der Steuerzahlungen werden vom Föderalen Steuerdienst auf seiner Webseite erläutert:
1 Zahlung + 2 Zahlungsangaben (INN und Zahlungsbetrag);
1 Zahlungstermin pro Monat;
1 Guthaben für das einheitliche Steuerkonto als Ganzes;
1 Tag für die Einziehungsanordnung
1 Einziehungsbeleg für die Bank;
1 Tag für die Freigabe des Konto
Über die praktischen Aspekte der neuen Regelung werden wir in künftigen KI zu diesem Thema informieren.
Der erste praktische Tipp ist, vor dem 01.01.2023 mit dem Föderalen Steuerdienst einen Abgleich für alle etwaigen Steuern, Beiträge und sonstigen Zahlungen vorzunehmen, um sich ein klares Bild von den Rückständen und Überzahlungen in Bezug auf die einzelnen Verbindlichkeiten zu machen und eventuell rückforderbare Überzahlungen zurückzufordern. Denn nach dem Übergang zum einheitlichen Steuerkonto wird die Beweislage nicht mehr eindeutig sein.