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Konto einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) im Ausland

Konto einer russischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) im Ausland

Unter den Bedingungen der anhaltenden Schwierigkeiten bei internationalen Zahlungen verspüren viele Unternehmen das Bedürfnis, ein Konto bei einer ausländischen Bank zu eröffnen.

Es ist jedoch wichtig, nicht zu vergessen, dass die Eröffnung eines Bankkontos in einer anderen Gerichtsbarkeit dem Unternehmen eine Reihe zusätzlicher Pflichten auferlegt, einschließlich der Vorlage notwendiger Berichte und Mitteilungen.

In unserem Übersicht schauen wir uns an, wie man in dieser Situation nicht gegen das Gesetz verstößt und Bußgelder vermeidet.
Wir schauen uns Schritt für Schritt an, was ein Unternehmen tun muss, um alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.

     1. Benachrichtigen den Föderalen Steuerdienst Russlands.

In folgenden Fällen ist eine Benachrichtigung des Föderalen Steuerdienstes erforderlich:

  • Eröffnung eines Bankkontos außerhalb der Russischen Föderation; 
  • Schließung eines solchen Kontos;
  • Ändern der Kontoverbindung.

Alle russischen Organisationen sind verpflichtet, eine entsprechende Mitteilung einzureichen (Teil 2, Teil 8 von Artikel 12 des Gesetzes Nr. 173-FZ). Die Mitteilung muss spätestens einen Monat nach der Eröffnung (Schließung) des Kontos oder der Änderung der Kontoverbindung an die Steuerbehörde am Standort der Organisation in der durch die Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Russlands vom 26. April 2024 N SD-7-14/349@ genehmigten Form gesendet werden. (Teil 2 Art. 12 des Gesetzes zur Währungsregulierung).

Es wurden zwei Formen genehmigt: eines für die Eröffnung und Schließung eines Kontos (Anlage N1), das andere für die Änderung der Kontoverbindung (Anlage N2).

Sie können eine Meldung an die Steuerbehörde in Papierform (persönlich, durch einen Vertreter, per Einschreiben) oder in elektronischer Form über Telekommunikationskanäle oder über das persönliche Konto des Steuerpflichtigen einreichen.

Bei der ersten Überweisung auf ihr Bankkonto im Ausland muss die Organisation der russischen Bank eine Mitteilung über die Eröffnung dieses Kontos mit einer Anmerkung des Steueramtes über die Annahme vorlegen (Teil 4 Art. 12 des Gesetzes zur Währungsregulierung).
Wenn eine Organisation es versäumt, eine Meldung über ein Konto einzureichen oder gegen die Fristen oder das Verfahren für die Übermittlung verstößt, kann gegen sie eine Geldstrafe verhängt werden. 

Ihre Höhe ist in Artikel 15.25 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation festgelegt. 

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2. Melden den Föderalen Steuerdienst alle Geldbewegungen auf Konten.

Bei Vorliegen ausländischer Konten übermittelt die juristische Person (Ansässiger der Russischen Föderation) vierteljährlich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Berichtsquartals eine Mittelflussrechnung an die Steuerbehörde und fügt Belege bei: Kontoauszüge oder andere von der Bank ausgestellte Dokumente (Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 28.12.2005 N 819 (Fassung vom 22.05.2024)). 

Wenn die Dokumente in einer Fremdsprache verfasst sind, muss die Organisation eine Übersetzung ins Russische beifügen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation ordnungsgemäß beglaubigt ist (Klausel 7 der Regeln für die Einreichung von Berichten durch ansässige juristische Personen). 

Die Übersetzung kann von einem Mitarbeiter der Organisation oder einer Organisation, die Übersetzungstätigkeiten durchführt, durchgeführt werden, da die Übersetzungsmethoden nicht gesetzlich eingeschränkt sind.

Bei Bedarf wird auf Antrag der Steuerbehörden eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation bereitgestellt.

  3. Halten die Währungsgesetze ein, führen Sie insbesondere ausschließlich legale Währungstransaktionen durch.

Verträge mit Nichtansässigen, deren Verpflichtungsbetrag den festgelegten Schwellenwert übersteigt, nämlich Importverträge ab 3 Millionen Rubel und Exportverträge ab 10 Millionen Rubel, müssen bei einer autorisierten Bank der Russischen Föderation registriert werden.
Die Bank vergibt für den Vertrag eine eindeutige Nummer (Klauseln 4.2, 5.5 der Weisung Nr. 181-I der Bank von Russland vom 16.08.2017 N 181-I (Fassung vom 09.01.2024). 

Bei der Gutschrift von Exporterlösen auf ein Konto im Ausland ist es erforderlich, der autorisierten Bank eine Bescheinigung über Währungstransaktionen für die Abrechnung über ein Konto im Ausland im Rahmen von Buchhaltungsverträgen sowie einen Kontoauszug vorzulegen. 

Die Frist für die Vorlage einer Bescheinigung über Währungstransaktionen bei Abrechnungen über ein Konto im Ausland beträgt spätestens 30 Arbeitstage nach dem letzten Tag des Monats, in dem diese Transaktionen durchgeführt wurden.

      4. Ist eine Repatriierung der Währung erforderlich?

Die Verpflichtung zur Repatriierung der Währung besteht bisher nur für einige Unternehmen.

Vom 16.10.2023 bis einschließlich 30.04.2025 sind bestimmte russische Exporteure, die in der durch das Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 11.10.2023 Nr. 771 genehmigten Liste aufgeführt sind, verpflichtet ihren Konten innerhalb der festgelegten Frist und in festgelegter Höhe Einnahmen in Fremdwährung auf dem inländischen Währungsmarkt der Russischen Föderation gutzuschreiben und zu verkaufen (Klauseln 1, 5 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 12.10.2023 Nr. 1681 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 11. Oktober 2023 Nr. 771“). 

Die geschlossene Liste besteht aus 43 Unternehmensgruppen mit Bezug zum Brennstoff- und Energiekomplex, der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, der chemischen Industrie, der Forstwirtschaft und der Getreidewirtschaft. Exporteure werden innerhalb von drei Tagen vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands über ihre Aufnahme in die Liste informiert.

Für Unternehmen, die nicht auf der geschlossenen Liste stehen, beträgt die Höhe der veräußerungspflichtigen Fremdwährungserträge derzeit 0 %. 

Auf diese Art, wenn die Organisation von der Aufhebung der Repatriierung betroffen ist, sind die Fristen für die Überweisung der Exporterlöse vom im Ausland eröffneten Konto der Organisation an eine russische Bank nicht gesetzlich festgelegt, i.e. solche Gelder können auf einem Konto im Ausland verbleiben und diese Gelder können beispielsweise zur Abwicklung von Import- oder anderen Verträgen verwendet werden.