Ab 1. Januar 2021 sind wichtige Änderungen im Bezug auf die Kraftfahrzeugsteuer für juristische Personen in Kraft getreten. Die neuen Änderungen sehen unterschiedliche Verfahren für Steuerpflichtige und Steuerbehörde vor.
Zu Ihrer Information haben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Empfehlungen für deren Anwendung zusammengestellt.
Ab dem 1. Januar 2021 wurde die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2020 und nachfolgende Steuerzeiträume abgeschafft (Abs. 17 Art. 1 des Gesetzes Nr. 63-FZ vom 15.04.2019, Erlass des Föderalen Steuerdienstes vom 04.09.2019 Nr. ММВ-7-21/440).
Seit diesem Datum gelten für alle juristischen Personen einheitliche Fristen für die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Steuervorauszahlungen:
Ab 2021 müssen die Unternehmen die Kraftfahrzeugsteuer selbständig berechnen und an den Staatshaushalt abführen (Abs. 1 Art. 362 des russischen Steuergesetzbuches).
Der Steuerbetrag wird für jedes Fahrzeug als Multiplikation der Steuerbemessungsgrundlage und des Steuersatzes unter Multiplikationskoeffizienten (Abs. 2 Art. 362 des russischen Steuergesetzbuches) berechnet.
Die Steuersätze werden von den Regionen der Russischen Föderation innerhalb der in Art. 361 des russischen Steuergesetzbuches festgelegten Grenzen festgesetzt.
Die juristischen Personen, die Anspruch auf eine Steuervergünstigung haben, müssen bei der Steuerbehörde einen Antrag stellen (Art. 361.1 des russischen Steuergesetzbuchs). Es ist möglich, zusammen mit dem Antrag die Unterlagen vorzulegen, die dieses Vergünstigungsrecht bestätigen.
Die Antragsform auf Steuervergünstigung ist in dem Erlass des Föderalen Steuerdienstes Nr. ММВ-7-21/377@ vom 25. Juli 2019 festgelegt.
Ab 2022 müssen die Steuerpflichtigen bei der Steuerbehörde einen Antrag auf Steuervergünstigung mittels des durch Erlass des Föderalen Steuerdiensts Nr. ED-7-21/574@ vom 18.06.2021 vorgeschriebenen Formulars einreichen.
Russisches Steuergesetzbuch legt keine Frist für die Einreichung des Antrags auf Steuervergünstigung bei der Steuerbehörde fest.
Der Antrag auf Steuervergünstigung wird von der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags geprüft. Es kann aber länger dauern, falls die Steuerbehörde die Informationen von den Behörden und anderen Personen anfordern muss, die das Recht des Steuerpflichtigen auf Steuervergünstigung bestätigen. Über die Verlängerung der Frist für die Prüfung des Antrags wird der Antragsteller benachrichtigt.
Nach der Prüfung des Antrags auf Steuervergünstigung schickt die Steuerbehörde dem Steuerpflichtigen:
Um die Vollständigkeit der Steuerzahlungen zu gewährleisten, werden die Steuerbehörden den Steuerpflichtigen ab 2021 die Meldungen über die berechneten Steuerbeträge übermitteln (Art. 363.4, Art. 363.5 des russischen Steuergesetzbuchs).
Die Steuer wird auf der Grundlage der bei der Steuerbehörde vorliegenden Informationen berechnet:
Die Fristen für den Versand der Meldungen von Steuerbehörden:
Die Meldung wird dem Steuerpflichtigen über ein persönliches Konto auf der Website der Steuerbehörde oder per Post (wenn andere Zustellungsarten nicht möglich sind) übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung informativen Charakter hat und dem Steuerpflichtigen erst nach dem Fälligkeitstermin für die Zahlung der Steuer zugesandt wird und daher nicht die Verpflichtung des Steuerpflichtigen aufhebt, die Steuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen selbst zu berechnen und zu bezahlen.
Stimmt der unabhängig berechnete und vom Steuerpflichtigen gezahlte Betrag nicht mit den in der Meldung angegebenen Daten überein, hat die juristische Person innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum des Erhalts der Erklärung über den berechneten Steuerbetrag das Recht, an die Steuerbehörde Klarstellungen und Unterlagen zu senden, die die Richtigkeit der Berechnung, die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Steuerzahlung, die Gültigkeit der Anwendung ermäßigter Steuersätze, Steuergutschriften oder das Vorliegen von Gründen für die Steuervergünstigung bestätigen (Abs. 6 des Art. 363 des russischen Steuergesetzbuchs).
Die Frist für die Prüfung des Antrags beträgt einen Kalendermonat. Diese Frist kann verlängert werden, der Steuerpflichtige wird von der Steuerbehörde darüber informiert.
Nach den Ergebnissen der Prüfung der Unterlagen und Erklärungen wird dem Steuerpflichtigen geschickt:
Außerdem sind die Steuerpflichtigen ab 2021 verpflichtet, der Steuerbehörde eine Erklärung über ihre Fahrzeuge zu übermitteln, die als Steuerobjekte gelten. Diese Verpflichtung gilt, soweit keine Erklärung über die Höhe der berechneten Beförderungssteuer für die angegebenen Steuerobjekte für den Zeitraum ihres Besitzes abgegeben wurde (Schreiben des Föderalen Steuerdienstes vom 29.10.2020 N BS-4-21/17770@).
Die Erklärung sollte bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgt, an die Steuerbehörde gesandt werden. Dabei sind die Kopien der Dokumente beizufügen, die die staatliche Zulassung der Fahrzeuge bestätigen.
Die rechtswidrige Nichtvorlage (nicht rechtzeitige Vorlage) der erwähnten Erklärung führt zu Strafzinsen in Höhe von 20% des nicht gezahlten Steuerbetrags für das Fahrzeug, für das die Erklärung nicht (nicht rechtzeitig) vorgelegt wurde (Abs. 3, Art. 129.1 des russischen Steuergesetzbuchs).
Das Formular, dessen Format und das Verfahren zum Ausfüllen der Erklärung über Fahrzeuge werden durch den Erlass des Föderalen Steuerdienstes vom 25.02.20 Nr. ED-7-21/124@ genehmigt.
Das Versenden der Erklärung ist nicht erforderlich, wenn das Unternehmen einen Steuerbescheid über Steuervergünstigung in Bezug auf das jeweilige Besteuerungsobjekt an die Steueraufsichtsbehörde sendet.
Für Ihre weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung!