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Verordnungen über Geschäfte mit Anteilen einer Gesellschaft und zusätzliche Einschränkungen für Zahlungen

Verordnungen über Geschäfte mit Anteilen einer Gesellschaft und zusätzliche Einschränkungen für Zahlungen

Wir haben Sie bereits auf die neue Pflicht zur Genehmigung von Transaktionen mit Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (OOO) durch die Regierungskommission aufmerksam gemacht (eingeführt durch den Präsidialerlass Nr. 618 vom 08.09.2022). Dabei handelt es sich um Transaktionen mit Gesellschaftsanteilen, an denen Personen aus dem Ausland beteiligt sind, die unfreundliche Handlungen gegenüber der Russischen Föderation begehen.

In der folgenden Übersicht haben wir Informationen über das Verfahren zum Erhalt einer solchen Genehmigung (bestätigt durch den Beschluss der russischen Regierung Nr. 1651 vom 19.09.2022) für Sie zusammengestellt.

Am 13.10.2022 veröffentlichte das Finanzministerium offizielle Erläuterungen (Schreiben Nr. 05-06-14RM/99138 vom 13.10.2022), in denen die Arten von Transaktionen, die unter die neuen Vorschriften fallen, näher erläutert werden. Nach diesen Klarstellungen bedürfen die folgenden Arten von Transaktionen der Genehmigung durch die Regierungskommission

  • Übertragung von Anteilen am Stammkapital einer OOO an einen oder mehrere Gesellschafter dieser OOO oder an eine dritte Person;
  • Erwerb von Anteilen am eigenen Stammkapital durch eine OOO;
  • Austritt eines Gesellschafters aus einer OOO durch Veräußerung seines Anteils an der OOO oder durch Aufforderung an die Gesellschaft, den Anteil zu erwerben;
  • Übertragung von Anteilen an einer OOO an einen Investmentfonds;
  • Vereinbarung mit einer kommerziellen Organisation oder einem Einzelunternehmer über die Übertragung von Befugnissen des alleinigen Geschäftsführungsorgans der OOO;
  • Vereinbarung über die Ausübung von Rechten seitens der OOO-Gesellschafter;
  • Vereinbarung über Wandelanleihen;
  • Verpfändung von Anteilen der OOO;
  • Vereinbarung über die Verwaltung der verpfändeten Anteile der OOO;
  • freiwillige Reorganisation der OOO in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • ein gewöhnlicher Gesellschaftsvertrag, der von einer OOO abgeschlossen wurde;
  • Vertrag über die Treuhandverwaltung, Agentur und (oder) andere Vereinbarung über die Ausübung von Rechten, die durch Anteile der OOO bestätigt werden;
  • andere Transaktionen.

Es sei daran erinnert, dass das mit dem Präsidialerlass Nr. 618 vom 08.09.2022 eingeführte Sonderverfahren nicht für Organisationen des Finanzsektors und des Öl- und Energiesektors gilt.

Das russische Finanzministerium stellte außerdem klar, dass die Genehmigung der Regierungskommission nicht für Transaktionen erforderlich ist, die gegen den Willen einer Person im Rahmen der Vollstreckung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung durchgeführt werden.

Gleichzeitig möchten wir Sie auf den Präsidialerlass Nr. 737 vom 15.10.2022 aufmerksam machen, der zusätzliche Beschränkungen für Zahlungen von Gebietsansässigen in den Fällen (1) der Herabsetzung des Stammkapitals der OOO, (2) der Liquidation der OOO und (3) des Konkursverfahrens der OOO einführt.

Nach der neuen Verordnung ist für Zahlungen in den oben genannten Fällen an Personen aus dem Ausland, die unfreundliche Handlungen gegen die Russische Föderation begehen, in Höhe von mehr als 10 Mio. RUB pro Kalendermonat die Verwendung eines Sonderkontos des Typs C erforderlich (einen detaillierten Überblick über die Verwendung von Sonderkonten des Typs C finden Sie unter diesem Link) oder eine Genehmigung des russischen Finanzministeriums.


Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Yulia Belokon, Senior Project Manager swilar OOO
M: yulia.belokon@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 309)