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Basisgrenzwert für die Berechnung der Versicherungsbeiträge im Jahr 2022

Basisgrenzwert für die Berechnung der Versicherungsbeiträge im Jahr 2022

Ab dem 1. Januar 2022  tritt die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation №1951 vom 16.11.2021 г. über die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung sowie an die Rentenversicherung in Kraft:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung im Fall der vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaft liegt für jede natürliche Person und zwar kumulativ ab dem 1. Januar 2022 bei einer maximalen Summe von 1.032.000 Rubel.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung liegt für jede natürliche Person und zwar kumulativ ab dem 1. Januar 2022 bei einer maximalen Summe von 1.565.000 Rubel.

Krankenversicherungsbeiträge sowie Sozialversicherungsbeiträge für Betriebsunfälle bleiben davon unberührt und werden von der gesamten Summe der steuerpflichtigen Einkünfte unabhängig von ihrer Höhe abgeführt. Für diese wird es, wie bisher, keine Begrenzung geben.

1. Versicherungsbeiträge im Jahr 2022:


Die in der Tabelle aufgeführten Grenzwerte und Beitragssätze gelten ab 2022 für alle Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen mit KMU-Status.

2. Sozialbeiträge für KMU im Jahr 2022:

Wir erinnern daran, dass gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 102-FZ vom 01.04.2020 ab dem 1. April 2020 für die Unternehmen, die KMU-Status besitzen, der Gesamtsatz der Versicherungsbeiträge zu den staatlichen außerbudgetären Fonds, die den Mindestlohn übersteigen, auf 15% reduziert wird. Diese Regel gilt für die Auszahlungen an natürliche Personen.

Dieser für KMU ermäßigte Beitragssatz gilt unabhängig von dem Höchstbetrag der Auszahlungen an eine natürliche Person (siehe oben).

Gleichzeitig unterliegt ein Teil der Beiträge, die dem Mindestlohn gleich sind oder unter diesem liegen (der Mindestlohn wird am Ende eines jeden Kalendermonats ermittelt), dem allgemeinen Beitragssatz von 30 %.

Die Höhe des Mindestlohns wird durch ein föderales Gesetz gleichzeitig für das gesamte Gebiet der Russischen Föderation festgelegt und unterliegt einer jährlichen Indexierung.

Der monatliche Mindestlohn wird für das Jahr 2022 auf 13.890 Rubel festgelegt (Föderales Gesetz vom 06.12.2021 N 406-FZ).

Bitte beachten Sie! Der für KMU ermäßigte Tarif für Versicherungsbeiträge wird ab 01.01.2021 unbefristet festgelegt (§17, S.1, Art. 427 des Steuergesetzbuches in der Fassung, die ab 01.01.2021 in Kraft getreten ist).

Wir freuen uns, Ihre Fragen zu beantworten!


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Natalia Safiulina, Hauptbuchhalterin swilar OOO
М: natalia.safiulina@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 304)
Ekaterina Babenko, stellvertretende Hauptbuchhalterin swilar OOO
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