Am 01.09.2022 trat der Punkt 3 des Artikels 1 des Föderalen Gesetzes vom 02.07.2021 Nr. 347-FZ in Kraft, der das Föderale Gesetz vom 13.03.2006 Nr. 38-FZ „Über die Werbung“ (im Folgenden „Werbegesetz“ genannt) abänderte und die Teilnehmer am Markt für die Platzierung von Internetwerbung verpflichtet, Daten darüber an ein von Roskomnadzor (Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation) geschaffenes einheitliches Informationssystem – Einheitliches Register für Internetwerbung (im Folgenden „ERIW“ genannt) – zu übermitteln.
Wichtig: Die neuen Anforderungen gelten für Internetwerbung, die ausschließlich auf dem Territorium der Russischen Föderation geschaltet wird.
Unterscheidung zwischen Werbung und anderen Nicht-Werbeinformationen
Gemäß dem Artikel 3 des Werbegesetzes ist Werbung eine Information, die auf irgendeine Weise, in jeder Form und mit allen Mitteln verbreitet wird, sich an eine unbestimmte Anzahl von Personen richtet und darauf abzielt, die Aufmerksamkeit auf den Werbegegenstand zu lenken, Interesse daran zu wecken oder aufrechtzuerhalten und ihn auf dem Markt zu fördern.
Um das Konzept der Werbung zu klären und Unklarheiten zu beseitigen sowie Werbung von anderen nicht werblichen Informationen zu unterscheiden, hat der Föderale Antimonopoldienst Russlands am 14.11.2023 die Instruktion für die Einhaltung verbindlicher Anforderungen „Das Konzept der Werbung“ genehmigt (Verordnung Nr. 821/23).
Darüber hinaus hat der Föderale Antimonopoldienst Russlands Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Werbung gegeben und auch Beispiele für kennzeichnungspflichtige Internetwerbung bereitgestellt, die hier zu finden sind.
Wichtig: Jeder Fall ist einzigartig und wird individuell betrachtet.
Was sind die Ausnahmen?
Jegliche Internetwerbung unterliegt der Kennzeichnungspflicht, mit Ausnahme von:
Was muss zur Kennzeichnung von Internetwerbung getan werden?
Unmittelbar nach der Registrierung eines Werbekreatives weist BWD diesem eine Werbekennung (Token) zu – erid, die wie eine Reihe von Zahlen und lateinischen Buchstaben aussieht (z. B. 5UGfwMukZ4).
Wichtig: Pro Werbekreativ wird ein Token vergeben. Für jede Änderung am Werbekreativ ist ein neues Token erforderlich.
Wichtig: Nicht nur Sie, sondern auch Ihre Gegenpartei kann eine Werbekennung erhalten und Informationen zur Platzierung übermitteln, wenn Sie im Vertrag entsprechende Verpflichtungen vorsehen. In diesem Fall muss dieselbe Person die Werbekennung erhalten und die Schaustatistik übermitteln.
Weitere Informationen zu diesen Etappen finden Sie hier.
Wer übt die Kontrolle aus?
Die kontrollierenden Regierungsbehörden sind der Föderale Antimonopoldienst Russlands (Fragen der Einstufung von Informationen als Werbung; Kontrolle über das Vorhandensein des Vermerks „Werbung“; Kontrolle über die Angabe von Informationen über den Werbetreibenden) und Roskomnadzor (Verfügbarkeit einer Kennung (Token); Übermittlung von Informationen über Werbung an ERIW durch BWD).
Welche Verantwortung ist bei Verstößen gegen Auflagen vorgesehen?
Am 01.09.2023 trat das Föderale Gesetz Nr. 274-FZ vom 24.06.2023 „Über Änderungen des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation“ in Kraft, das Maßnahmen zur administrativen Verantwortung für Verstöße im Bereich der Kennzeichnung von Internetwerbung festlegt:
Es ist zu beachten, dass die Verwaltungshaftung für nach dem 01.09.2023 festgestellte Straftaten gilt. Gleichzeitig gelten die neuen Regeln u.a. für die Internetwerbung, die vor diesem Datum geschaltet wurde, nach diesem Datum weiterhin angezeigt wird und deren Geschäft noch nicht abgeschlossen ist.
Für archivierte Anzeigen, deren Schaltung vor dem 01.09.2022 endete (d.h. das Geschäft für diese Anzeigen wurde abgeschlossen) und die derzeit zum Lesen verfügbar sind, ist die Beschaffung und Platzierung einer Kennung nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, das Datum ihrer Veröffentlichung anzugeben (siehe Empfehlungen von Roskomnadzor).