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Neue Regeln für die Aufnahme in das KMU-Register: Abmilderung der Fristen und Änderung der Regelungen
Am 27. Oktober 2020 wurden im Kreml das Gesetz Nr. 349-FZ "Über die Einführungvon Änderungen des Artikels 12 des Gesetzes der Russischen Föderation über Industrie- und Handelskammern in der Russischen Föderation" und das Föderale Gesetz "Über die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Russischen Föderation" unterzeichnet.

Das Gesetz tritt am 07. November in Kraft und wird das Verfahren zur Erlangung des Status eines KMU, auch für ausländische Unternehmen, erheblich verändern.

Expertenmeinung von Daria Pogodina, Geschäftsführerin von swilar OOO

Es wird daran erinnert, dass nach dem bisherigen Verfahren die Daten über ausländische Tochtergesellschaften zur Aufnahme in das KMU-Register nur in der Zeit vom 01. bis 05. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden konnten.

Die Eintragung von Unternehmen in das Register erfolgte dann am 10. August. Um in das KMU-Register aufgenommen zu werden, mussten Unternehmen mit ausländischem Kapital den Wirtschaftsprüfern vor Juli des jeweiligen Kalenderjahres zusätzlich zu den Daten des russischen Unternehmens selbst auch die Jahresabschlüsse ihrer ausländischen Teilhaber für das Vorjahr vorlegen.

Auf dieser Grundlage bestätigte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Einhaltung der russischen KMU-Kriterien (Einkommen und durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten) durch die Muttergesellschaft und übermittelte die Daten an das Register (siehe Kundeninformation vom 13.04.2020).

In der Praxis erwies sich das Verfahren für ausländische Unternehmen als kompliziert und unpraktisch. Eine der Hauptschwierigkeiten war der Zeitpunkt der Erstellung von Jahresabschlüssen, der sich von dem der russischen deutlich unterscheiden kann.

Viele Muttergesellschaften hatten einfach nicht die Zeit, fristgerecht Jahresabschlüsse zu erstellen und den Wirtschaftsprüfern zur Verfügung zu stellen.

Dabei bietet der KMU-Status erhebliche steuerliche und nichtsteuerliche Vergünstigungen für Unternehmen. Der wichtigste Steuervorteil ist die Senkung der Versicherungsprämien für Zahlungen, die den Mindestlohn überschreiten, von 30% auf 15% (siehe Kundeninformation vom 08.06.2020).

Außerdem sollte man die nichtsteuerlichen Vorteile für Unternehmen nicht vergessen. Neben den im Jahr 2020 angekündigten kurzfristigen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen (zinsgünstige Darlehen, Subventionen usw.) ist die Möglichkeit der Teilnahme an Tendereinkäufen, die sich an KMU richten, erwähnenswert (es sei daran erinnert, dass sowohl 223-FZ- als auch 44-FZ-Gesetze von Unternehmen, die Tendereinkäufe durchführen, verlangen, dass sie einen bestimmten Umfang an Beschaffungen nur bei KMU durchführen).

Hatte das Unternehmen aus irgendeinem Grund nicht die erforderlichen Informationen bis zum 05.07. des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht, musste aufgrund der bisherigen Regelungen auf die Eintragung in das KMU-Register verzichtet werden. Die nächste Chance wurde erst im nächsten Jahr gegeben.

So können die neusten Veränderungen die Situation für viele Unternehmen erheblich verbessern.


Expertenmeinung von Olga Grigoriewa, Geschäftsführerin von Sterngoff Audit OOO

Die Neuregelungen ermöglichen es Unternehmen, die die Kriterien für KMUs erfüllen, ihre Berichte aber ggü. der bisherigen Regelung verspätet einreichen würden, nun viel früher in das Register eingetragen zu werden.

Ab 7. November 2020 können russische GmbHs, einschließlich solcher mit ausländischer Beteiligung, im Laufe des Jahres monatlich den Status eines KMU erhalten oder wiederherstellen. Nach den neuen Regeln können Unternehmen dem Föderalen Steuerdienst Informationen für die Aufnahme in das KMU Register jeweils vom 01. bis 05. Kalendertag jedes Monats übermitteln.

Früher wurde diese Möglichkeit einmal im Jahr angeboten. Das KMU-Register wird nun am 10. Tag jedes Monats aktualisiert.

Die Daten zu KMU-Subjekten werden bei der Aktualisierung des Registers im Folgemonat berücksichtigt, nachdem die erforderlichen Berichte eingegangen sind. In der Zeit vom 10. Januar bis zum 10. Juni können die Daten der vorherigen Berichtsperiode (z.B. für 2021 - Daten für 2019) zur Vervollständigung des KMURegisters verwendet werden. Und vom 10. Juni bis 10. Dezember - die Berichtsdaten des letzten Jahres.

Die Neuerungen treten am 7. November 2020 in Kraft, so dass Unternehmen erstmals im Dezember 2020 Informationen über die neuen Regelungen einreichen können.

Die russische Regierung hat auch das Verfahren für die Entfernung aus dem Register geändert: Wie bisher wird ein Tag pro Jahr zugewiesen, aber jetzt ist es nicht mehr der 10. August, sondern der 10. Juli.

Gleichzeitig müssen Unternehmen mit ausländischem Kapital ihren KMU-Status jährlich mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern bestätigen, indem sie in der Zeit vom 01. Juli bis zum 05. Juli Informationen einreichen.

Die letzten Klarstellungen des Verfahrens zur Erlangung des KMU-Status erhöhen sicherlich die Chancen der Unternehmen, den offiziellen KMU-Status rechtzeitig zu erhalten und seine Vorteile zu nutzen.


Ihre Ansprechpartner:

Daria Pogodina, Geschäftsführerin swilar OOO
M: daria.pogodina@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 303)
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 308)