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Änderungen im Migrationsrecht

Änderungen im Migrationsrecht


Wir weisen darauf hin, dass ab dem 29. Dezember 2021 die durch das Föderale Gesetz Nr. 274-FZ vom 01.07.2021 "Über die Änderung des Föderalen Gesetzes "Über den Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation" und des Föderalen Gesetzes "Über die staatliche daktyloskopische Registrierung in der Russischen Föderation" festgelegten Änderungen in Kraft treten.

Gemäß dem Föderalen Gesetz Nr. 274-FZ vom 01.07.2021 sind ausländische Staatsangehörige, die zu Arbeitszwecken in die Russische Föderation einreisen (einschließlich hochqualifizierter ausländischer Spezialisten), verpflichtet, innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Einreise in die Russische Föderation oder bei der Erhalt der Genehmigungsunterlagen sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Untersuchung stellt fest, ob die Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen konsumieren, ansteckende Krankheiten haben, die für andere gefährlich sind, und an Krankheiten leiden, die durch die humanen Immundefizienz-Viren (HIV) verursacht werden.

Ausländische Staatsangehörige, die zu anderen Zwecken als der Ausübung einer Arbeitstätigkeit für einen Zeitraum von mehr als 90 Kalendertagen in die Russische Föderation einreisen, müssen sich innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Einreise in die Russische Föderation ebenfalls der oben genannten ärztlichen Untersuchung unterziehen und ihre Fingerabdrücke und Fotos abgeben.

Die staatliche Registrierung der Fingerabdrücke und das Fotografieren von Ausländern werden einmalig durchgeführt.

Die medizinischen Untersuchungen müssen je nach Gültigkeit der medizinischen Dokumente mehrmals wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass gemäß Punkt 20 der Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 1079-n vom 19.11.2021, die am 01.03.2022 in Kraft tritt, ärztliche Bescheinigungen für Ausländer ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig sind. Die medizinischen Untersuchungen sind laut Gesetz wiederholt durchzuführen und ihre Ergebnisse innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der bestehenden ärztlichen Bescheinigung beim Innenministerium einzureichen. Die Einreichung der Ergebnisse der medizinischen Untersuchung erfolgt durch den ausländischen Arbeitnehmer persönlich oder über das russische einheitliche Portal der staatlichen und kommunalen Dienste (Gosuslugi).

Wird das oben genannte obligatorische Verfahren vom ausländischen Staatsangehörigen nicht eingehalten, wird seine Aufenthaltsfrist verkürzt und er zur Ausreise aus der Russischen Föderation verpflichtet.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen!


Ihre Ansprechpartner:
Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 495 648 69 44 (ext. 308)
Tatiana Ushakova, Projektmanagerin swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 495 648 69 44 (ext. 309)