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BESONDERHEITEN DER BESCHÄFTIGUNG VON STAATSBÜRGERINNEN UND STAATSBÜRGERN AUS DEM „NAHEN AUSLAND“
Die Beschäftigung von StaatsbürgerInnen aus dem sog. „nahen Ausland“, also einigen Ländern der ehemaligen Sowjetunion, unterliegt besonderen Regelungen in der Russischen Föderation. Mögliche Beschäftigungsformen hängen dabei u.a. vom Aufenthaltstitel der ArbeitnehmerInnen ab. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserer aktuellen Kundeninformation zusammengefasst. Diese steht in deutscher und russischer Sprache anbei zum Download bereit. Gerne stehen wir Ihnen mit Beratung und weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.