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WIDERRUF VON VOLLMACHTEN
Zum 1. Januar 2017 traten durch das Föderale Gesetz vom 03.07.2016 Nr. 332-FZ Änderungen der Artikel 188 und 189 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in Kraft. Durch die Neufassung des Gesetzes kann nun jede Vollmacht – unabhängig davon, in welcher Form sie erteilt wurde – notariell widerrufen werden. Alle wichtigen Informationen und Empfehlungen dazu finden Sie in unserer aktuellen Kundeninformation zusammengefasst. Diese steht in deutscher und russischer Sprache anbei zum Download bereit. Gerne stehen wir Ihnen mit Beratung und weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.