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Haftung für Verstösse im Bereich Datenschutz

Haftung für Verstösse im Bereich Datenschutz

Für den Fall, dass Ihre Tätigkeit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine Internetseite zusammenhängt, empfehlen wir Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten zu überprüfen.

Ab dem 27. März 2021 wird die Haftung für Verstöße im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten verschärft: Es treten die Bestimmungen des Föderalen Gesetzes vom 24. Februar 2021 N 19-FZ "Über die Änderung des Gesetzbuches über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation" in Kraft.

Durch dieses Gesetz werden die folgenden Geldstrafen erhöht:

  • Juristische Personen können mit einer Geldstrafe in Höhe von sechzigtausend bis einhunderttausend Rubel für rechtswidrige und/oder nicht zweckgebundene Datenverarbeitung belegt werden.
  • Bei Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssen juristische Personen mit einer Geldstrafe von dreißigtausend bis einhundertfünfzigtausend Rubel haften.
  • Das Versäumnis, den Nutzern/Subjekten personenbezogener Daten Zugang zur Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten oder zu Informationen über die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten zu gewähren, kann eine Geldstrafe in Höhe von dreißig- bis sechzigtausend Rubel nach sich ziehen.

Bitte beachten Sie, dass innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Registrierung einer juristischen Person bei der Steuerbehörde eine planmäßige Überprüfung durch Föderalen Dienst für die Überwachung von Kommunikationen, Informationstechnologien und Medien (Roskomnadzor) möglich ist, mit dem Ziel, die Übereinstimmung des Datenerhebungs- und -verarbeitungsprozesses mit dem russischen Recht zu überprüfen. Eine Wiederholungsprüfung ist auch nach Ablauf der Dreijahresfrist ab dem Datum der letzten planmäßigen Prüfung des Betreibers möglich.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Unternehmen auf der Website von Roskomnadzor auf die Aufnahme in den Inspektionsplan zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen für den Fall einer Inspektion vorzubereiten. Eine außerplanmäßige Überprüfung des Unternehmens kann durchgeführt werden, wenn Verstöße auf der Website festgestellt werden oder bereits festgestellte Verstöße nicht beseitigt wurden.


Ihre Ansprechpartner:

Maria Matrossowa, Projektleiterin swilar OOO
M: maria.matrossowa@swilar.ru, T: + 7 499 978 37 87 (ext. 308)
Tatiana Ushakova, Projektmanagerin swilar OOO
M: tatiana.ushakova@swilar.ru, T: +7 499 978 37 87 (ext. 309)