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ELEKTRONISCHE ABGABE VON STEUERBERICHTEN
Unternehmen in Russland müssen ihre Steuererklärungen nun ausschließlich in elektronischer Form einreichen. Am 28. Juni 2013 trat eine Gesetzesänderung in der Russischen Föderation (RF) in Kraft, der zu Folge die Umsatzsteuererklärung eines Unternehmens ab 2014 nur noch in elektronischer Form abgegeben werden darf. Diese Regelung wurde ab 2015 auf die Sozial- und Rentenversicherungsdeklaration für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern verpflichtend ausgeweitet. Grundsätzlich können Unternehmen neben der obligatorischen Umsatzsteuererklärung und der Sozial- und Rentenversicherungsdeklaration auch alle weiteren steuer- und handelsrechtlichen Deklarationen und Berichte für den Quartals- und Jahresabschluss in elektronischer Form abgeben. Mit unserer neusten Kundeninformation möchten wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen und Berichten an die zuständigen Steuerbehörden und Fonds informieren. Alle detaillierten Informationen finden Sie anbei in der vollständigen Kundeninformation in deutscher und russischer Sprache zum Download.