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BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2018
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation über die Erhöhung der maximalen Höhe der Bemessungsgrundlage für die obligatorischen Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung für den Fall der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, sowie an die Rentenversicherung in Kraft tritt…