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OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN JURISTISCHER PERSONEN
Der Begriff „wirtschaftlich Berechtigter“ wurde in das Föderationsgesetz Nr. 115-FZ vom 07.08.2001 „Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von gesetzwidrig erzielten Einnahmen und der Finanzierung von Terrorismus“ mit dem Föderationsgesetz Nr. 134-FZ vom 28.06.2013 „Aufnahme von Änderungen in einzelne Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auf dem Gebiet der Bekämpfung von gesetzwidrigen Finanztransaktionen“ integriert. Gemäß den eingefügten Korrekturen besteht für Unternehmen die Pflicht, auf Anfrage der Bank Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung zu stellen. Wir haben in gewohnter Weise alle wichtigen Informationen dazu für Sie in unserer aktuellen Kundeninformation zusammengefasst. Sie finden diese in deutscher und russischer Sprache anbei zum Download. Gerne stehen wir Ihnen mit Beratung und weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
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