Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
hiermit möchten wir Sie auf das neue Föderale Gesetz Nr. 163-FG „Über Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz „Über Migrationserfassung von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in der Russischen Föderation“ aufmerksam machen, welches ab dem 8. Juli 2018 in Kraft tritt. Demgemäß wird das Anmeldeverfahren von ausländischen Staatsbürgern auf dem Territorium der Russischen Föderation erheblich geändert.
Ab dem 8. Juli 2018 werden u.a. nur Wohngebäude oder andere Gebäude, welche für das regelmäßige Schlafen und Erholen geeignet sind, als Aufenthaltsorte der ausländischen Staatsbürger angesehen. In diesem Zusammenhang muss die Anmeldung erfolgen:
Ab dem Inkrafttreten dieses neuen föderalen Gesetzes ist somit die Migrationserfassung von ausländischen Arbeitskräften unter der Adresse des Arbeitgebers nur dann erlaubt, wenn dieser Raum zum Wohnen geeignet ist.
Es sei aber angemerkt, dass der Arbeitgeber in Russland nach wie vor eine administrative Verantwortung für Verstöße in Hinblick auf die Migrationserfassung dessen ausländischen Mitarbeiter unabhängig vom Anmeldeverfahren und –ort trägt. So sieht das russische Recht vor, dass russische Arbeitgeber gewisse Garantien, u. a. Wohngarantien für den Zeitraum des Aufenthalts der ausländischen Staatsbürger auf dem Territorium der Russischen Föderation, vorlegen müssen.
In Bezug darauf empfehlen wir Ihnen, Wohnimmobilien für ausländische Mitarbeiter unter Berücksichtigung der notwendigen Anmeldung durch den Wohninhaber sorgfältig auszusuchen.
Falls Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gern zur Migrationsanmeldung der ausländischen Staatsbürger sowie der Minimierung des Risikos der Nichterfüllung der migrationsrechtlichen Normen.