ARBEITSVERTRAGLICH GEREGELTER ARBEITSLOHN IN FREMDWÄHRUNG
Aus Sicht des föderalen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung der Russischen Föderation können die in Arbeitsverträgen als Rubel-Gegenwert in einer ausländischen Währung oder einer Bezugseinheit festgelegten Arbeitslöhne die Anforderungen der Arbeitsgesetzgebung nicht vollumfänglich erfüllen, wodurch in bestimmten Fällen die Rechte der Arbeitnehmer beeinträchtigt werden können. Alle Details sowie Hinweise auf adäquate Lösungsmöglichkeiten finden Sie in der vollständigen Kundeninformation, sowie ihrer Ergänzung anbei zum Download.
Gerne stehen wir Ihnen mit Beratung und weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.