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HAFTUNG FÜR DAS FEHLEN VON LOKALEN NORMATIVAKTEN IN DER ORGANISATION

Gemäß Satz 1 Art. 8 des Arbeitsgesetzbuchs der RF ist ein lokaler Normativakt, der arbeitsrechtliche Normen enthält, ein vom Arbeitgeber in Schriftform zu fassendes offizielles Dokument. In ihm werden die lokalen Rechtsnormen festgelegt, welche die Arbeitsbeziehungen des Arbeitgebers mit den Arbeitnehmern regeln.

Lokale Normativakte werden vom Arbeitgeber selbstständig in der Form von unterschiedlichen Bestimmungen, Befehlen, Regeln, Anleitungen etc. entwickelt und festgelegt…