NUTZUNG EINES DIENSTFAHRZEUGS FÜR PRIVATE ZWECKE – DOKUMENTATION UND SCHWIERIGKEITEN DER ERFASSUNG
Während des Betriebs eines Dienstfahrzeugs kommt es nicht selten vor, dass das Fahrzeug durch den Arbeitnehmer (mit Zustimmung des Vorgesetzten) für private Zwecke (z. B. am Wochenende, im Urlaub, während der Krankheit, für persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit) genutzt wird