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FRIST LÄUFT NUR NOCH BIS ENDE 2018: VERBINDLICHE SONDERPRÜFUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
Die Sonderprüfung von Arbeitsbedingungen (im Folgenden SOUT gemäß der verwendeten russischen Abkürzung), die durch das Föderale Gesetz Nr. 426-FG vom 28.12.2013
BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2019
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2019 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation über die Erhöhung der maximalen Höhe der Bemessungsgrundlage für die obligatorischen Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung für den Fall der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, sowie an die Rentenversicherung in Kraft tritt
SONDERMELDUNG NR. 2
am 3. August 2018 wurde das Föderale Gesetz Nr. 313-FG «Über die Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz
SONDERMELDUNG NR. 1
hiermit möchten wir Sie auf das neue Föderale Gesetz Nr. 163-FG „Über Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz
MERKBLATT: GEBÜHR FÜR DIE UMWELTVERSCHMUTZUNG 2018
Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass Unternehmen sowie Einzelunternehmer die Erklärung über einen negativen Einfluss auf die Umwelt (NWOS) für das Jahr 2017 bis 10. März 2018 fehlerfrei abzugeben haben.
PFLICHTKRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER
Bis 2017 durften nur die Ausländer eine Pflichtkrankenversicherungspolice erhalten
BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2018
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation
VERMÖGENSTEUER FÜR RUSSISCHE UNTERNEHMEN – BESONDERHEITEN BEI DER BERECHNUNG UND BEZAHLUNG (GÜLTIG AB 01.01.2018)
HAFTUNG FÜR DAS FEHLEN VON LOKALEN NORMATIVAKTEN IN DER ORGANISATION
Gemäß Satz 1 Art. 8 des Arbeitsgesetzbuchs der RF ist ein lokaler Normativakt, der arbeitsrechtliche Normen enthält
HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS BEI DER VERLETZUNG DER RUSSISCHEN ZIVILSCHUTZGESETZE
Am 2. Mai 2017 ist die Neufassung der Verordnung über die zivile Verteidigung (Verordnung der Regierung der RF vom 19. April 2017 Nr. 470