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PFLICHTKRANKENVERSICHERUNG FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER
Bis 2017 durften nur die Ausländer eine Pflichtkrankenversicherungspolice erhalten
BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2018
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation
VERMÖGENSTEUER FÜR RUSSISCHE UNTERNEHMEN – BESONDERHEITEN BEI DER BERECHNUNG UND BEZAHLUNG (GÜLTIG AB 01.01.2018)
HAFTUNG FÜR DAS FEHLEN VON LOKALEN NORMATIVAKTEN IN DER ORGANISATION
Gemäß Satz 1 Art. 8 des Arbeitsgesetzbuchs der RF ist ein lokaler Normativakt, der arbeitsrechtliche Normen enthält
HAFTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRERS BEI DER VERLETZUNG DER RUSSISCHEN ZIVILSCHUTZGESETZE
Am 2. Mai 2017 ist die Neufassung der Verordnung über die zivile Verteidigung (Verordnung der Regierung der RF vom 19. April 2017 Nr. 470
BESONDERHEITEN DER MIGRATIONSREGISTRIERUNG VON AUSLÄNDISCHEN BÜRGERN
Für die Zeit der Austragung des FIFA-Konföderationen-Pokals 2017 hat Russland am 11. Mai mit dem Dekret des Präsidenten vom 09.
WIDERRUF VON VOLLMACHTEN
Zum 1. Januar 2017 traten durch das Föderale Gesetz vom 03.07.2016 Nr. 332-FZ Änderungen der Artikel 188 und 189 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in Kraft.
BESONDERHEITEN DER BESCHÄFTIGUNG VON STAATSBÜRGERINNEN UND STAATSBÜRGERN AUS DEM „NAHEN AUSLAND“
Die Beschäftigung von StaatsbürgerInnen aus dem sog. „nahen Ausland“, also einigen Ländern der ehemaligen Sowjetunion, unterliegt besonderen Regelungen in der Russischen Föderation.
NUTZUNG EINES DIENSTFAHRZEUGS FÜR PRIVATE ZWECKE – DOKUMENTATION UND SCHWIERIGKEITEN DER ERFASSUNG
Während des Betriebs eines Dienstfahrzeugs kommt es nicht selten vor, dass das Fahrzeug durch den Arbeitnehmer (mit Zustimmung des Vorgesetzten) für private Zwecke (z. B. am Wochenende, im Urlaub, während der Krankheit, für persönliche Angelegenheiten während der Arbeitszeit) genutzt wird
OFFENLEGUNG VON INFORMATIONEN JURISTISCHER PERSONEN
Der Begriff „wirtschaftlich Berechtigter“ wurde in das Föderationsgesetz Nr. 115-FZ vom 07.08.2001 „Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von gesetzwidrig erzielten Einnahmen und der Finanzierung von Terrorismus“