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GEBÜHR FÜR DIE UMWELTVERSCHMUTZUNG 2019
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Erklärungen über einen negativen Einfluss auf die Umwelt (im Folgenden „NWOS-Erklärung“) für das Jahr 2018 bis zum 10. März 2019 bei den Prüforganen vorgelegt werden müssen.
BESTÄTIGUNG DES JAHRESERGEBNISSES
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Jahresergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresbericht und Jahresbilanz) auf einer Gesellschafterversammlung zu bestätigen sind.
RESIDENTENZERTIFIKAT
in dieser Mitteilung möchten wir Sie auf das Residentenzertifikat hinweisen. Dieses Dokument ermöglicht die Anwendung von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBA).
MWST-REGELUNG BEI DER ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN: HOCHAKTUELLE FRAGEN
in dieser Mitteilung möchten wir Sie daran erinnern, dass seit dem 1. Januar 2019 ausländische Unternehmen verpflichtet sind, die MWST bei der Erbringung entgeltlicher elektronischer Dienstleistungen für russische juristische Personen und Einzelunternehmer an den Haushalt der Russischen Föderation abzuführen.
VERMÖGENSSTEUER 2019
Mit Rücksicht auf die Änderungen des Artikels 374 StGB RF, die durch das Föderationsgesetz Nr. 302-FZ vom 03.08.2018 vorgenommen wurden
FRIST LÄUFT NUR NOCH BIS ENDE 2018: VERBINDLICHE SONDERPRÜFUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
Die Sonderprüfung von Arbeitsbedingungen (im Folgenden SOUT gemäß der verwendeten russischen Abkürzung), die durch das Föderale Gesetz Nr. 426-FG vom 28.12.2013
BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2019
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2019 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation über die Erhöhung der maximalen Höhe der Bemessungsgrundlage für die obligatorischen Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung für den Fall der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, sowie an die Rentenversicherung in Kraft tritt
SONDERMELDUNG NR. 2
am 3. August 2018 wurde das Föderale Gesetz Nr. 313-FG «Über die Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz
SONDERMELDUNG NR. 1
hiermit möchten wir Sie auf das neue Föderale Gesetz Nr. 163-FG „Über Einführung von Änderungen in das Föderale Gesetz
MERKBLATT: GEBÜHR FÜR DIE UMWELTVERSCHMUTZUNG 2018
Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass Unternehmen sowie Einzelunternehmer die Erklärung über einen negativen Einfluss auf die Umwelt (NWOS) für das Jahr 2017 bis 10. März 2018 fehlerfrei abzugeben haben.