OBLIGATORISCHE MASERNIMPFUNG FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER IN RUSSLAND
in der vorliegenden Sondermeldung möchten wir Sie über den Erlass der Sanitätsoberärztin A.J. Popova vom 6. März 2019 Nr. 2 „Über die Durchführung der Masernimpfung auf dem Gebiet der Russischen Föderation“ informieren.
NEUES VERFAHREN ZUR ABWICKLUNG VON SOZIALZAHLUNGEN: NUR „MIR“-KARTE
hiermit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem 01.05.2019 neue Regeln für die Überweisung von Sozialauszahlungen, die auf Kosten des FSS (Sozialversicherungsfonds Russlands) erfolgen, in Kraft getreten sind.
MWST-REGELUNG BEI DER ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN: HOCHAKTUELLE FRAGEN
in unserer Sondermeldung vom 8 Februar 2019 haben wir Sie über die neuesten Änderungen der MwSt.-Regelung bei der Erbringung elektronischer Dienstleistungen informiert.
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Erklärungen über einen negativen Einfluss auf die Umwelt (im Folgenden „NWOS-Erklärung“) für das Jahr 2018 bis zum 10. März 2019 bei den Prüforganen vorgelegt werden müssen.
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Jahresergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresbericht und Jahresbilanz) auf einer Gesellschafterversammlung zu bestätigen sind.
in dieser Mitteilung möchten wir Sie auf das Residentenzertifikat hinweisen. Dieses Dokument ermöglicht die Anwendung von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBA).
MWST-REGELUNG BEI DER ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN: HOCHAKTUELLE FRAGEN
in dieser Mitteilung möchten wir Sie daran erinnern, dass seit dem 1. Januar 2019 ausländische Unternehmen verpflichtet sind, die MWST bei der Erbringung entgeltlicher elektronischer Dienstleistungen für russische juristische Personen und Einzelunternehmer an den Haushalt der Russischen Föderation abzuführen.
FRIST LÄUFT NUR NOCH BIS ENDE 2018: VERBINDLICHE SONDERPRÜFUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
Die Sonderprüfung von Arbeitsbedingungen (im Folgenden SOUT gemäß der verwendeten russischen Abkürzung), die durch das Föderale Gesetz Nr. 426-FG vom 28.12.2013
BASISGRENZWERT FÜR DIE BERECHNUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE IM JAHR 2019
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Januar 2019 die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation über die Erhöhung der maximalen Höhe der Bemessungsgrundlage für die obligatorischen Versicherungsbeiträge an die Sozialversicherung für den Fall der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, sowie an die Rentenversicherung in Kraft tritt