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Basisgrenzwert für die Berechnung der Versicherungsbeiträge
Änderungen zum 1. Januar 2020
ZAHLUNG DER MWST BEI DER ERBRINGUNG DER ELEKTRONISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: AKTUELLE FRAGEN
in unseren Informationsberichten vom 08.02.2019 und vom 23.04.2019 hatten wir Sie bereits über Änderungen bezüglich der Mehrwertsteuerregelung für elektronische Dienstleistungen informiert.
OBLIGATORISCHE MASERNIMPFUNG FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER IN RUSSLAND
in der vorliegenden Sondermeldung möchten wir Sie über den Erlass der Sanitätsoberärztin A.J. Popova vom 6. März 2019 Nr. 2 „Über die Durchführung der Masernimpfung auf dem Gebiet der Russischen Föderation“ informieren.
NEUES VERFAHREN ZUR ABWICKLUNG VON SOZIALZAHLUNGEN: NUR „MIR“-KARTE
hiermit möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass seit dem 01.05.2019 neue Regeln für die Überweisung von Sozialauszahlungen, die auf Kosten des FSS (Sozialversicherungsfonds Russlands) erfolgen, in Kraft getreten sind.
MWST-REGELUNG BEI DER ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN: HOCHAKTUELLE FRAGEN
in unserer Sondermeldung vom 8 Februar 2019 haben wir Sie über die neuesten Änderungen der MwSt.-Regelung bei der Erbringung elektronischer Dienstleistungen informiert.
GEBÜHR FÜR DIE UMWELTVERSCHMUTZUNG 2019
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Erklärungen über einen negativen Einfluss auf die Umwelt (im Folgenden „NWOS-Erklärung“) für das Jahr 2018 bis zum 10. März 2019 bei den Prüforganen vorgelegt werden müssen.
BESTÄTIGUNG DES JAHRESERGEBNISSES
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Jahresergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres (Jahresbericht und Jahresbilanz) auf einer Gesellschafterversammlung zu bestätigen sind.
RESIDENTENZERTIFIKAT
in dieser Mitteilung möchten wir Sie auf das Residentenzertifikat hinweisen. Dieses Dokument ermöglicht die Anwendung von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden DBA).
MWST-REGELUNG BEI DER ERBRINGUNG ELEKTRONISCHER DIENSTLEISTUNGEN: HOCHAKTUELLE FRAGEN
in dieser Mitteilung möchten wir Sie daran erinnern, dass seit dem 1. Januar 2019 ausländische Unternehmen verpflichtet sind, die MWST bei der Erbringung entgeltlicher elektronischer Dienstleistungen für russische juristische Personen und Einzelunternehmer an den Haushalt der Russischen Föderation abzuführen.
VERMÖGENSSTEUER 2019
Mit Rücksicht auf die Änderungen des Artikels 374 StGB RF, die durch das Föderationsgesetz Nr. 302-FZ vom 03.08.2018 vorgenommen wurden